Betreff
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen; Jahresabschluss 2015; Jahresgewinn, Rechnungsprüfung (B)
Vorlage
2016/2614
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Gewinn in Höhe von

175.051,62 € (hoheitlich 76.854,36 €, gewerblich 98.197,26 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

 

Im hoheitlichen Bereich fielen die Betriebserträge von 8,275 Mio. € auf 7,982 Mio. €. Gleichzeitig fielen die Aufwendungen von 8,348 Mio. € auf 8,023 Mio. €. Das Zinsergebnis verbesserte sich von -115 T€ auf 119 T€. Im Wesentlichen sind hierfür die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (36 T€) sowie der Rückstellung aus Gebührenüberdeckung (116 T€) verantwortlich. Das Betriebsergebnis im hoheitlichen Bereich verbesserte sich von -188 T€ auf 77 T€. Die Ertragslage des hoheitlichen Bereich ist als ausreichend zu bezeichnen.

 

Im gewerblichen Bereich verbesserte sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -194 T€ auf 98 T€. Die Ertragslage des gewerblichen Bereichs des Abfallwirtschaftsbetriebs ist als ausreichend zu bezeichnen.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 29.07.2016 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2015 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2015

      den Jahresgewinn i.H.v. 175.051,62 € zur Tilgung des Verlustvortrags zu verwenden.

2. Den Jahresabschluss 2015 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

      der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.