Betreff
TOP 6: Kooperation von Agentur für Arbeit Jobcenter und Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA)
Vorlage
2016/2586
Aktenzeichen
4210.010
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Am 10.08.2016 fand das erste Treffen der Kooperationspartner Agentur für Arbeit, Jobcenter, Bildungsbüro und Sachgebiet Familie, Jugend Bildung statt. Die Jugendberufsagentur geht aus dem Koalitionsvertrag hervor und umfasst die Kooperation der Akteure. Die Verbesserung der Integration von Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II, SGB III und SGB V soll somit sichergestellt werden. Als Zielgruppe werden Jugendliche vom 16. bis zum 25. Lebensjahr gesehen, welche einen Job oder eine Ausbildung suchen und dabei Unterstützung/Hilfe benötigen. Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf sollen besonders berücksichtigt werden. Ziel der Jugendberufsagentur im Landkreis ist es, konkrete Ansprechpartner und Zuständigkeiten transparent zumachen sowie den Informationsaustausch der Institutionen zu fördern.

 

Ansatz zur Umsetzung der Zielsetzung:

 

Interner Austauschplattform, Internetpräsenz, regelmäßige Fallkonferenzen

 

Die Agentur für Arbeit entwirft eine Vereinbarung; im Anschluss daran sollen gegenseitige Vorstellungstermine der Institutionen stattfinden sowie erste Fallkonferenzen einberufen werden.