Sachverhalt/Begründung
Im September 2014 wurde im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung eine Controllingsstelle eingerichtet. Da sich die Unterbringungstage in 2015 für junge Volljährige stark erhöht haben und die Kosten um ca. 378.000,00 € im Vergleich zu 2014 höher waren, wurde dieser Bereich im Rahmen der Controllingtätigkeit näher beleuchtet.
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§ 34 |
§ 35a |
Gesamt |
2014 |
201.663,13 |
260.985,05 |
462.648,18 |
2015 |
277.148,47 |
563.580,02 |
840.728,49 |
2016 |
128.223,69 |
224.419,52 |
352.643,21 |
(Stand: 20.05.2016)
Steuerung durch das Jugendamt:
- Regelmäßige Überprüfung des Hilfebedarfs (mindestens zweimal im Jahr)
- Regelmäßige interne Fallkonferenzen mit dem Ziel Alternativen zur stationären
Unterbringung zu erörtern
- Kontinuierliche Hilfeplanung mit allen Beteiligten, junge Volljährige, Einrichtung
und Jugendamt mit klarer Zielvereinbarung.
- Frühzeitige Wohnungssuche bzw. Aufenthalt nach der stationären Unterbringung
zum Beispiel bei Verwandten, oder beim Arbeitgeber in Form eines Miet- oder
Untermietvertrages.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.