Betreff
Beteiligung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm am "Digitalen Gründerzentrum" für die Region 10 (DGZ) (B)
Vorlage
2016/2463
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Bayerische Staatsregierung fördert die Errichtung von digitalen Gründerzentren in Bayern und sieht dafür ein Wettbewerbsverfahren vor. Ziel ist die Schaffung eines neuen Typs von Gründerzentren zur Förderung „digitaler“ Unternehmensgründungen mit Hochschulanbindung.

Grundsätzlich soll in jedem Regierungsbezirk (mindestens) ein solches digitales Gründerzentrum entstehen. Die Antragstellung hat durch eine Kommune zu erfolgen. Die schriftliche Bewerbung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens muss spätestens am 13. Mai 2016 eingereicht sein.

Voraussetzung ist die enge Kooperation mit einer Hochschule sowie mit privaten Unternehmen - die sich auch finanziell beteiligen - sowie die Zusammenarbeit in der Region und in Netzwerken.

Die Entwicklung neuer innovativer Ideen wird als Grundstein der künftigen bayerischen Unternehmenslandschaft gesehen und dient der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region und damit auch im Landkreis. Zentrale Bausteine dabei sind die stärkere Vernetzung der Bereiche Forschung & Entwicklung untereinander und mit der Praxis sowie die Förderung einer Gründerkultur und des Unternehmertums. Das DGZ in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landkreis Pfaffenhofen soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Weiter ist zu erwarten, dass die Digitalisierung unsere Lebenswelt künftig stark verändern wird und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen von der Nutzung der Potentiale, die die Digitalisierung eröffnet, abhängen werden. Das DGZ kann hier als Motor für starke, Landkreis übergreifende Netzwerke, die die Digitalisierung in den Fokus stellen, gesehen werden.

Es ist vorgesehen, dass die Netzwerkaktivitäten (Innovationscluster) über das DGZ hinausgehen und zahlreiche Akteure der Region und damit auch des Landkreises Pfaffenhofen in die Aktivitäten eingebunden werden.

Die Region 10 bewirbt sich unter Federführung der Stadt Ingolstadt, gemeinsam mit der Technischen Hochschule und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt um ein DGZ mit dem Schwerpunkt Digitale Mobilität.

Als Ziel wurde formuliert, die Region in der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung nachhaltig zu stärken. Es sollen die in der Region beheimateten Unternehmen im Bereich der digitalen Technologien untereinander und insbesondere mit Start-Up Unternehmen aus dem digitalen Umfeld vernetzt werden. Dadurch ergibt sich die Chance, kreative Start-Ups, den Mittelstand und große Firmen bestmöglich in Verbindung zu bringen und den Erfolg der Region zu sichern.

Das Konzept eines Digitalen Gründerzentrums stellt somit einen wichtigen Faktor für die regionale Wirtschaft und den durch den mit der „digitale Revolution“  einhergehenden Strukturwandel dar. Im Kern geht es darum, die innovativen Kräfte der Region in diesem wichtigen Segment für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft zu bündeln und Synergieeffekte zwischen der Region, der Wirtschaft, den Hochschulen und den Gründern nachhaltig zu nutzen. Dies ist auch eine große Chance für den akademischen Nachwuchs, kreative Konzepte für Zukunftstechnologien in der Wirtschaft in der Region zu verwirklichen. Das Digitale Gründerzentrum passt insofern sehr gut zur wirtschaftlichen  Zukunftsstrategie der Region 10.

Vorgesehen sind ein Coworking Space (Räume für gemeinschaftliches Arbeiten, Arbeits- und Bürogemeinschaften) mit rund 40 Arbeitsplätzen, Team- und Besprechungsräume für rund 90 Gründer sowie ein gut ausgestatteter Maker Space („Werkstätten“) für die praktische Umsetzung der eigenen Ideen bis zur Erstellung von Prototypen.

Das Digitale Existenzgründerzentrum soll in einem Gebäude untergebracht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:

- Nähe zur Technischen Hochschule, um die Mitnutzung von technologisch komplexen Einrichtungen und Maschinen der Hochschule sowie des Forschungszentrums CARISSMA zu gestatten

- Einbindung in eine urbane Struktur, die ein kreatives Umfeld und die Nähe zu flankierenden Einrichtungen bietet.

Diese Vorgaben werden nach Ansicht der Stadt Ingolstadt durch das denkmalgeschützte Kavalier Dallwigk (im Umfeld von THI, Audi Akademie und CARISSMA) erfüllt.

Die Baukosten betragen 20 Mio. €. Der denkmalpflegerische Aufwand beträgt ca. 10 Mio. €, die allein von der Stadt Ingolstadt getragen werden. Von den restlichen 10 Mio. € Investitionskosten verbleibt nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von ca. 25 Prozent, der finanziert werden muss.

Die Stadt Ingolstadt schlägt folgende Verteilung der Anteile vor:

Der Bau wird durch eine Städtische Besitzgesellschaft (100% Anteil Stadt Ingolstadt) errichtet und an die Betriebsgesellschaft „Digitales Gründerzentrum“ vermietet. Der nicht gedeckte Betriebsaufwand auf 18 Jahre beträgt 8,5 Mio. € und ist von den Gesellschaftern zu tragen.

Der nach diesem Modell für den Landkreis Pfaffenhofen anfallende Anteil an der Kapitalrücklage in Höhe von 336.000 € wäre entweder einmalig sofort fällig oder verteilt auf fünf Jahre. Die Zahlungsmodalitäten wären mit der Vertragsgestaltung zu regeln.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Landkreis beteiligt sich an der Betriebsgesellschaft „Digitales Gründerzentrum“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu der Gesellschaft mit einem maximalen Stammkapital von 4.000 € sowie einer maximalen Kapitalrücklage in Höhe von 336.000 € zu führen. Sofern die Landkreise Eichstädt und Neuburg-Schrobenhausen eine geringere Beteiligung beschließen, ist die geringste Höchstgrenze auch für den Landkreis Pfaffenhofen maßgebend.

Der Landkreis wird sich darüber hinaus an eventuellen Defiziten des laufenden Betriebs und weiteren Kapitalerhöhungen nicht beteiligen.