Betreff
Naturschutzschilder im Wiesenbrütergebiet
Vorlage
2016/2458
Aktenzeichen
173-5
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Störungen in den Wiesenbrütergebieten, z. B. durch Spaziergänger, Radfahrer oder Hunde haben negative Auswirkungen auf den Bruterfolg und die Bestandsentwicklung der einzelnen Arten. Aus diesem Grund lässt der Landkreis jedes Jahr vor der Brutzeit Schilder mit entsprechenden Hinweisen aufstellen.

 

Der Landkreis setzt daher derzeit auf die Vernunft, zum Beispiel bei Hundehaltern die Hunde (freiwillig) anzuleinen. Darüber hinaus könnte der Schutz auch im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten festgesetzt werden.

 

Folgende rechtliche Möglichkeiten gibt es:

1.    Beschränkungen im Rahmen einer Schutzgebietsverordnung (§§ 23 Abs. 2, 26 Abs. 2 BNatSchG)

2.    Beschränkungen im Rahmen einer Rechtsverordnung oder Einzelanordnung (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG)

Gesetzliches Verbot nach §§ 39 Abs. 1 Nr. 1, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG