Betreff
Impfangebot für Ehrenamtliche in der Asylbetreuung (B)
Vorlage
2016/2453
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institus zufolge sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen für Asylsuchende - einschließlich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer - die Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps, Röteln sowie Influenza erhalten haben. Daneben wird eine Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen.

 

Einige Infektionskrankheiten können bedingt durch die räumliche Nähe der in den Unterkünften untergebrachten Asylbewerber und fehlenden Impfungen im Heimatland verstärkt auftreten. Hierzu zählen insbesondere Masern, Windpocken und Keuchhusten. Impfungen hiergegen werden von den gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Krankenversicherungen grundsätzlich übernommen.

 

Impfungen gegen Hepatitis A und B werden von den gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig nicht übernommen. Auf eine entsprechende Nachfrage des Gesundheitsamtes, ob dies auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Asylunterkünften gelte, teile die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit, „für Personal (auch ehrenamtliche Helfer) in Asylbewerberunterkünften [bestehe] eine Indikation zur Hepatitis A bzw. B Impfung soweit diese ein erhöhtes Expositionsrisiko haben durch Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung. Dies dürfte in der Regel bei ehrenamtlichen Helfern nicht der Fall sein. Besteht dieses Risiko schon, ist die Impfung keine Leistung der GKV, sondern muss wie bei beruflich ausgeübter Tätigkeit vom Träger der Einrichtung übernommen werden.“

Die Ehrenamtlichen werden im Rahmen ihrer Tätigkeit stets darauf hingewiesen, ihren Impfstatus aktuell zu halten. Hinsichtlich der empfohlenen Standardimpfungen werden die Kosten unproblematisch von der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung getragen. Teilweise übernehmen Krankenkassen auch Impfungen gegen Hepatitis A und B. Soweit eine Kostenübernahme hinsichtlich der Impfung gegen Hepatitis A und B ausscheidet, wird vorgeschlagen, den Ehrenamtlichen eine entsprechende Impfung gegen Hepatitis A und B auf Kosten des Landkreises anzubieten.

 

Die Kosten einer Impfung betragen 180 €. Im gesamten Landkreis sind derzeit etwa 700 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig. Sollten sich daher sämtliche Ehrenamtlichen für eine solche Impfung entscheiden, kämen auf den Landkreis Kosten in Höhe von 126.000 € zu.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Übernahme der Kosten zu, die durch eine Impfung gegen Hepatitis A und B der im Bereich Asyl tätigen ehrenamtlichen Helfer entstehen.