Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2015 haben sich im Bereich
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben
ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte
gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat
genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €)
fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs.
2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
83.800,00 |
4.631.857,39 |
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Vermögenshaushalt |
131.776,16 |
1.135.076,78 |
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insgesamt |
215.576,16 |
5.766.934,17 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2015 bei drei Deckungsringen und einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 durch den
Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages
erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 215.576,16 €
nachträglich die Genehmigung.
b)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger
Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 5.766.934,17 € nachträglich die
Genehmigung.