Betreff
Kreisstraße PAF 21, Errichtung eines Geh- und Radweges von Rohrbach über Ottersried bis Gambach;
Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2016/2416
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinde Rohrbach stellte den Antrag an der Kreisstraße PAF 21 von Rohrbach bis Gambach einen Geh- und Radweg zu bauen.

Nachdem mit der Autobahndirektion Südbayern eine kostenneutrale Aufweitung des Brückenbauwerkes, auch für die entsprechende Breite für einen Geh- und Radweg, erzielt werden konnte, wird mit dem Weg eine sichere und durchgängige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Rohrbach und dem Ortsteil Gambach geschaffen.

 

Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Rohrbach die Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges abzutreten, gegeben ist.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Rohrbach, die für den Grunderwerb zuständig ist, in zwei Abschnitten durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 570.000 €.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 21 von Rohrbach bis Gambach die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 95.000 Euro.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße PAF 21 von Rohrbach bis Gambach in den nächsten Jahren auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan. Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.