Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinde Rohrbach stellte den Antrag an der Kreisstraße
PAF 21 von Rohrbach bis Gambach
einen Geh- und Radweg zu bauen.
Nachdem mit der Autobahndirektion Südbayern eine
kostenneutrale Aufweitung des Brückenbauwerkes, auch für die entsprechende
Breite für einen Geh- und Radweg, erzielt werden konnte, wird mit dem Weg eine
sichere und durchgängige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen
Rohrbach und dem Ortsteil Gambach geschaffen.
Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke
wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Rohrbach die
Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges
abzutreten, gegeben ist.
Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde
Rohrbach, die für den Grunderwerb zuständig ist, in zwei Abschnitten
durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Bau des Geh- und
Radweges beträgt ohne Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 570.000
€.
Es wird vorgeschlagen, für den Neubau eines Geh- und Radweges
an der Kreisstraße PAF 21 von Rohrbach
bis Gambach die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1
bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige landschaftspflegerische
Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich
auf ca. 95.000 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Geh- und Radweg
an der Kreisstraße PAF 21 von Rohrbach
bis Gambach in den nächsten Jahren auszubauen.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das
Ingenieurbüro WipflerPlan. Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird
beauftragt das Weitere zu veranlassen.