Betreff
Dienstreisegenehmigungen für eine Auslandsdienstreise (B)
Vorlage
2016/2402
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Auf Initiative des Oberbürgermeisters der Stadt Ingolstadt wird wie im vergangenen Jahr eine Delegation der Region 10 vom 07.03. bis 12.03.2016 nach Foshan (Partnerstadt der Stadt Ingolstadt) in China reisen. Ziel der Reise ist es, Interesse bei chinesischen Unternehmen zur Ansiedelung und Investition in der Stadt Ingolstadt sowie der Region 10 zu wecken. Den Landräten der Region 10 wurde nahegelegt, sich dieser Reise wieder anzuschließen. Die Organisation der Reise übernimmt das EGZ Ingolstadt.

 

Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt und den Landräten der Region 10 werden an der Delegationsfahrt auch alle Wirtschaftsförderer der Region 10, Vertreter von IFG, EGZ, Audi AG, IRMA, WFI, THI, Kath. Universität sowie von weiteren Unternehmen der Region teilnehmen.

 

Ein dienstlicher Bezug ist gegeben, es handelt sich hier um eine Dienstreise, die nach den Vorschriften des Reisekostenrechts abgerechnet wird.

 

Die Kosten für die Dienstreise belaufen sich nach Auskunft des EGZ pro Teilnehmer auf ca. 3.400 € (Flug Economy Class 1.428 €, Hotel/Versorgung/Transfer 1.900 €, Visaantrag 72 €).

 

Dienstreisen müssen nach Art. 2 BayRKG i. V. m. 2.5 VV-BayRKG grundsätzlich vor dem Antritt durch die zuständige Stelle genehmigt werden. Eine Ausnahme enthält Art. 2 Abs. 5 BayRKG u.a. für Behördenleiter aufgrund ihres Amtes, allerdings nur für Inlandsreisen.

 

Eine allgemeine Genehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen kann von der zuständigen Stelle nach 2.8 VV-BayRKG erteilt werden für Behördenleiter bei Reisen innerhalb der EU, beschränkt auf einen Zeitraum von sieben Tagen.

 

Eine Dienstreise des Behördenleiters außerhalb der EU ist demnach von der obersten Dienstbehörde, dem Kreistag, zu genehmigen (Art. 30 Abs. 1 Nr. 12 LKrO).

 

Gleiches gilt für den Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirats, Herrn Bernd Huber sowie den Vorstand des KUS, Herrn Johannes Hofner.

 

Die Kosten für die Dienstreise des Vorstandes KUS sind im Haushalt des KUS veranschlagt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Dienstreise des Landrats, des Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirats sowie des Vorstandes KUS nach Foshan/China zu genehmigen.