Betreff
Anpassung der Geschäftsordnung des Kreistags Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2015/2337
Aktenzeichen
940-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Aus den Reihen der Fraktionssprecher der im Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm vertretenden Fraktionen kam der Vorschlag, insbesondere bei der Förderung im Rahmen der Denkmalpflege bei der Renovierung von Filial- und Pfarrkirchen Herrn Landrat Martin Wolf zu ermächtigen, Zuweisungen bis zum entsprechenden Höchstzuschuss von 5.000 € in eigener Zuständigkeit zu regeln und nicht den Kreisausschuss damit zu beschäftigen.

 

Nach § 44 Abs. 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm ist der Landrat jedoch nur ermächtigt, die Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Haushaltsplans, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 1.000 € nicht übersteigen in eigener Zuständigkeit abzuwickeln. Insofern müsste die Geschäftsordnung angepasst werden.

 

Dazu wäre es erforderlich, § 44 Abs. 2 wie folgt zu ergänzen:

 

1)    Die bestehende Nummer 7 „die Genehmigung zur Verwendung des Landkreiswappens“ wird neu die Nummer 8

2)    Die neue Nummer 7 lautet wie folgt: „die Gewährung von Kreiszuschüssen im Rahmen der Richtlinien über freiwillige Leistungen, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 € nicht übersteigen,“

 

Damit wäre Herr Landrat Martin Wolf ermächtigt, nur in dem Umfang der neu gefassten Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüsse mit Stand 01.11.2015 freiwillige Leistungen bis zur Höhe von 5.000 € in eigener Zuständigkeit abzuwickeln. Bei den übrigen freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplans bleibt es bei der Wertgrenze von 1.000 €.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wird in § 44 wie nachfolgend angepasst:

 

1)    Die bestehende Nummer 7 wird neu zur Nummer 8: „die Genehmigung zur Verwendung des Landkreiswappens“.

2)    Neu eingefügt wird Nummer 7: „die Gewährung von Kreiszuschüssen im Rahmen der Richtlinien über freiwillige Leistungen, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 € nicht übersteigen,“

 

Die Anpassung der Geschäftsordnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen zu veröffentlichen und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Jedem Mitglied des Kreistags ist ein neues Exemplar der Geschäftsordnung zu übersenden.