Beschluss:
Die Geschäftsordnung
des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wird in § 44 wie nachfolgend
angepasst:
1) Die bestehende Nummer 7 wird
neu zur Nummer 8: „die Genehmigung zur Verwendung des Landkreiswappens“.
2) Neu eingefügt wird Nummer 7:
„die Gewährung von Kreiszuschüssen im Rahmen der Richt-linien über freiwillige
Leistungen, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 € nicht
übersteigen,“
Die Anpassung der
Geschäftsordnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt des Landkreises
Pfaffenhofen zu veröffentlichen und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Jedem Mitglied des Kreistags ist ein neues Exemplar der Geschäftsordnung
zu
übersenden.
Anwesend: 54
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 54
Nein-Stimmen: 0