Betreff
Kreisstraße PAF 29, Ortsdurchfahrt Münchsmünster Tassilostraße mit Neubau der Gehwege;
Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (B)
Vorlage
2015/2289
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße PAF 29 in der Ortsdurchfahrt Münchsmünster sind nach Kenntnis des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) mit Funden aus der Besiedelung des frühen, hohen und späten Mittelalters, sowie einer Straße der römischen Kaiserzeit zu rechnen.

Zwischenzeitlich wurden bereits Teile einer römischen Straße und Funde aus späteren Epochen freigelegt und dokumentiert.

 

Nach Rücksprache mit dem BLfD soll eine Vereinbarung unter anderem über die Vorgehensweise der Voruntersuchungen, Grabungen, Sicherungsmaßnahmen, dem Umgriff der bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen, der technischen Unterstützung durch den Landkreis, sowie der Kostentragung getroffen werden.

Diese Vereinbarung dient auch als Nachweis für zuwendungsfähige Kosten der archäologischen Maßnahmen.

 

Der Landkreis trägt die durch die Einschaltung von Fachfirmen entstehenden Kosten für die erforderlichen bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen. In der Vereinbarung wird vom BLfD ein Gesamtbetrag von maximal 70.000 € ohne Mehrwertsteuer (= 83.300 € incl. MWSt, für Grabungstechniker und Vermesser, einschließlich Notfallbergungen) festgelegt. Diese Kosten werden mit ca. 50 % gefördert.

 

Der Gesamtbetrag wurde relativ hoch angesetzt, da die Höhe der tatsächlichen Grabungskosten nicht abgeschätzt werden kann.

 

Mit Zustimmung des BLfD wurde vom Kreiseigenen Tiefbau das Grabungsbüro ProArch aus Ingolstadt mit der archäologischen Begleitung des Oberbodenaushubes und der Voruntersuchung beauftragt. Für die vorläufig geschätzte Zeitdauer von zwei Wochen beträgt die Auftragssumme incl. Mehrwertsteuer 14.648,90 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu.