Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (B)
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße PAF 29 in der
Ortsdurchfahrt Münchsmünster sind nach Kenntnis des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege (BLfD) mit Funden aus der Besiedelung des frühen, hohen und
späten Mittelalters, sowie einer Straße der römischen Kaiserzeit zu rechnen.
Zwischenzeitlich wurden bereits Teile einer römischen Straße
und Funde aus späteren Epochen freigelegt und dokumentiert.
Nach Rücksprache mit dem BLfD soll eine Vereinbarung unter
anderem über die Vorgehensweise der Voruntersuchungen, Grabungen,
Sicherungsmaßnahmen, dem Umgriff der bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen, der
technischen Unterstützung durch den Landkreis, sowie der Kostentragung
getroffen werden.
Diese Vereinbarung dient auch als Nachweis für
zuwendungsfähige Kosten der archäologischen Maßnahmen.
Der Landkreis trägt die durch die Einschaltung von Fachfirmen
entstehenden Kosten für die erforderlichen bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen.
In der Vereinbarung wird vom BLfD ein Gesamtbetrag von maximal 70.000 € ohne
Mehrwertsteuer (= 83.300 € incl. MWSt, für Grabungstechniker und Vermesser,
einschließlich Notfallbergungen) festgelegt. Diese Kosten werden mit ca. 50 %
gefördert.
Der Gesamtbetrag wurde relativ hoch angesetzt, da die Höhe
der tatsächlichen Grabungskosten nicht abgeschätzt werden kann.
Mit Zustimmung des BLfD wurde vom
Kreiseigenen Tiefbau das Grabungsbüro ProArch aus Ingolstadt mit der
archäologischen Begleitung des Oberbodenaushubes und der Voruntersuchung
beauftragt. Für die vorläufig geschätzte Zeitdauer von zwei Wochen beträgt die
Auftragssumme incl. Mehrwertsteuer 14.648,90 €.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu.