Betreff
Aktualisierung der Fleischbeschaugebühren (I)
Vorlage
2015/2285
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Nachdem seit dem 01.08.2013 die Fleischbeschaugebühren auf gleicher Höhe gehalten wurden, erfolgte auf Basis der Schlachtzahlen des Jahres 2014 eine Überprüfung der Kostensituation.

Die Fleischhygienegebühren für den Landkreis Pfaffenhofen werden seit dem 01.08.2008 als Verwaltungskosten nach dem staatlichen Kostenverzeichnis zum Kostengesetz erhoben.

Jede Kreisverwaltungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschaugebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu erheben (Art. 21b Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) i.V.m. Art. 27 VO (EG) Nr. 882/2004.

 

 

 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.