Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt, ein Verfahren zur
Gebietsänderung einzuleiten. Grund ist die Verwaltungsvereinfachung für die 16
m lange Kreisstraße KEH 36, welche im Zuge des Ausbaues der PAF 16 im Jahre
1982 entstanden ist.
Das Ansinnen, durch die Gebietsänderung die Baulast für die
Kreisstraße KEH 36 an den Landkreis Pfaffenhofen abzugeben, wird von Seiten der
Regierung von Nieder-bayern für nachvollziehbar gehalten und als sachlich
gerechtfertigt angesehen. Kreuzungsbeteiligte und Baulastträger wären dann
künftig nur noch der Freistaat Bayern für die angrenzende St 2233 und der Landkreis Pfaffenhofen für
die PAF 16.
Betroffen ist das Gebiet südlich von Münchsmünster zwischen
den Landkreisen
Kelheim und Pfaffenhofen im Bereich der Kreisstraße KEH 36.
Da durch die Gebiet-sänderung nicht nur zwei Landkreise sowie die Gemeinden
Münchsmünster und
Neustadt sondern auch zwei Bezirke betroffen sind, besteht
die Zuständigkeit des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr,
das aber eine der betroffenen
Regierungen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen
wird.
Der neue Grenzverlauf wurde vom Landkreis Kelheim auf Anraten
der Regierung von Niederbayern mit dem zuständigen Vermessungsamt abgestimmt.
Durch die neue Grenzwahl entlang der bestehenden Grenzen ist keine neue
Vermessung erforderlich.
Mit der Gebietsänderung soll das 16 m lange Kreisstraßenstück
der Kreisstraße KEH 36 und eine Fläche von ca. 4.398 m² an den Landkreis
Pfaffenhofen übergehen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.