Betreff
Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen und Kelheim (B)
Vorlage
2015/2284
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt, ein Verfahren zur Gebietsänderung einzuleiten. Grund ist die Verwaltungsvereinfachung für die 16 m lange Kreisstraße KEH 36, welche im Zuge des Ausbaues der PAF 16 im Jahre 1982 entstanden ist.

Das Ansinnen, durch die Gebietsänderung die Baulast für die Kreisstraße KEH 36 an den Landkreis Pfaffenhofen abzugeben, wird von Seiten der Regierung von Nieder-bayern für nachvollziehbar gehalten und als sachlich gerechtfertigt angesehen. Kreuzungsbeteiligte und Baulastträger wären dann künftig nur noch der Freistaat Bayern für die angrenzende  St 2233 und der Landkreis Pfaffenhofen für die PAF 16.

 

Betroffen ist das Gebiet südlich von Münchsmünster zwischen den Landkreisen

Kelheim und Pfaffenhofen im Bereich der Kreisstraße KEH 36. Da durch die Gebiet-sänderung nicht nur zwei Landkreise sowie die Gemeinden Münchsmünster und

Neustadt sondern auch zwei Bezirke betroffen sind, besteht die Zuständigkeit des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, das aber eine der betroffenen

Regierungen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen wird.

 

Der neue Grenzverlauf wurde vom Landkreis Kelheim auf Anraten der Regierung von Niederbayern mit dem zuständigen Vermessungsamt abgestimmt. Durch die neue Grenzwahl entlang der bestehenden Grenzen ist keine neue Vermessung erforderlich.

 

Mit der Gebietsänderung soll das 16 m lange Kreisstraßenstück der Kreisstraße KEH 36 und eine Fläche von ca. 4.398 m² an den Landkreis Pfaffenhofen übergehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.