Betreff
Festlegung der Kostenaufteilung für die dualen Systeme und den hoheitlichen Bereich
Vorlage
2015/2254
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Gem. Beschluss des Werkausschusses vom 15.04.2015 wurde die Werkleitung beauftragt, hinsichtlich einer evtl. Erhöhung der Entgelterstattungen der dualen Systeme für die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe und der PPK-Sammelbehältnisse mit dem Bayerischen Landkreistag Kontakt aufzunehmen.

Die derzeitigen Nebenentgelte werden von der clearing-Stelle festgelegt. Die Landkreise sind dort vom deutschen Landkreistag vertreten. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landkreistages hat derzeit den Auftrag den Vollzug der Verpackungsverordnung im Wertstoffgesetz zu integrieren. Dabei soll den Kommunen eine tragende Rolle zukommen, insbesondere mehr Verantwortung. Der Bayerische Landkreistag wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Landkreise auffordern sich einzubringen. In diesem Zusammenhang kann der Landkreis vorbringen, dass unsere Kosten nicht gedeckt sind.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2015 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) wurden im Erfolgsplan nachfolgend aufgeführte Erlöse und Aufwendungen in den Bereichen duale Systeme und hoheitliche Abfallentsorgung in Ansatz gebracht:

 

Lfd.Nr.

Bezeichnung

Kommunaler Bereich

BgA (DSD)

Gesamt

1.

Umsatzerlöse

8.189.600 €

730.000 €

8.919.600 €

2.

Sonst. betriebliche Erträge

27.000 €

0 €

27.000 €

 

Summe 1. + 2.

8.216.600 €

730.000 €

8.946.600 €

3.

Materialaufwand

6.468.000 €

639.000 €

7.107.000 €

4.

Personalaufwand/ Löhne/Gehälter

542.500 €

87.500 €

630.000 €

5.

Abschreibungen

463.000 €

69.000 €

532.000 €

6.

Sonst. betriebliche Aufwendungen

470.000 €

110.000 €

580.000 €

 

Summe 3. bis 6.

7.943.500 €

905.500 €

8.849.000 €

 

Zwischensumme

273.100 €

-175.500 €

97.600 €

Betriebsergebnis

7.

Sonst. Zinsen

40.000 €

0 €

40.000 €

8.

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

40.000 €

20.000 €

60.000 €

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

273.100 €

-195.500 €

77.600 €

 

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

273.100 €

-195.500 €

77.600 €

 

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe durch die dualen Systeme wurde für die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) ein mit dem Finanzamt abgestimmter Verteilungsmaßstab von 35 % BgA und 65 % hoheitlich Bereich verwendet.

 

Für die Mitbenutzung der Sammelbehältnisse zur Erfassung von Papier/Pappe/Kartonagen basiert aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften der Ansatz für die Erfassungs- und Transportkosten auf einen Volumenanteil von 27,96 % gemäß INFA-Gutachten aus 2004. Die Ansätze über Erlöse und Aufwendungen aus der Verwertung von PPK richten sich nach einen maximalen Gewichtsanteil von 1.490 t/a als BgA-Anteil, welcher zwischen den dualen Systemen und dem mit der Erfassung und Transport beauftragten Unternehmen für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vereinbart wird.

              

 

 

 

Um die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterdeckung beim BgA zu minimieren, bestehen folgende Möglichkeiten:

 

1.   Reduzierung des Personalkostenanteils der Wertstoffhofmitarbeiter:

Bei der Erfassung von LVP (Gelbe Säcke, Styropor, Weißblech) besteht zwischen dem AWP und den dualen Systemen eine Vereinbarung über die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen. Hierfür erhält der AWP ein Nutzungsentgelt.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Wertstoffhöfe anfallen, werden nach Stellplatzanteile aufgeteilt. Als Verteilungsmaßstab  wurde mit dem Finanzamt 35 % Betrieb gewerblicher Art und 65 % hoheitlicher Bereich vereinbart.

Nachdem insbesondere die Annahme von Elektroaltgeräten und Bauschutt künftig einen erhöhten Kontrollaufwand  verursachen, ist von den Wertstoffhofmitarbeitern bei der Annahme von gelben Säcken ein geringerer Kontrollaufwand durchzuführen. Die Einwürfe von Dosen in die Weißblechcontainer verursachen weitestgehend keinen Kontrollaufwand. Somit wäre eine Reduzierung der Verteilungsschlüssel ausschließlich für die Personalkosten des Wertstoffhofpersonals auf 25 % Betrieb gewerblicher Art und 75 % hoheitlicher Bereich gerechtfertigt und begründbar. Durch diese Änderung der Verteilungsschlüssel ergibt sich eine Reduzierung der Personalkosten in Höhe von ca. 23.000 €/a im Betrieb gewerblicher Art. Dieser Betrag ist bei den Personalkosten hoheitlicher Bereich zu berücksichtigen.

 

 

2.    Verwendung eines variablen Masseanteils der mit den dualen Systemen vereinbarten Jahresmenge bezogen auf die tatsächliche Jahreserfassungsmenge des Vorjahres anstatt des Volumenanteils gemäß INFA-Gutachtens aus 2004:

Über die Erfassung und den Transport von Papier/Pappe/Kartonagen besteht keine vertragliche Verpflichtung zwischen den Systembetreibern der dualen Systeme und dem AWP des  Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften wurden die Leistungen über die Erfassung und den Transport von PPK im Bring- und Holsystems im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens zu 100 % vergeben.

Das hiermit beauftragte Unternehmen schließt mit sämtlich derzeit zugelassenen Systembetreibern eine Vereinbarung über die Mitbenutzung der Papiersammelbehältnisse und einer Beteiligung an den Erlösen der PPK-Vermarktung, die der Zustimmung des AWP bedürfen. In den Vereinbarungen wurde eine Jahresmenge von 1.490 t als Verpackungsanteil dualer Systeme vereinbart.

Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2015 erfolgte unter Heranziehung eines Volumenanteils von 27,96 % nach INFA-Gutachten für die Mitbenutzung des Systems zur Erfassung und Transport von PPK ein Kostenansatz von 228.000 €/a beim Materialaufwand.

 

Bei Verwendung eines sogenannten variablen Masseanteils, der sich auf der Grundlage der vereinbarten anteiligen Jahresmenge dualer Systeme zur Gesamterfassungsmenge des Vorjahres errechnet, ist für 2015 ein Mitbenutzungsanteil der dualen Systeme von 14,95 % (Mengenanteil dualer Systeme von 1.490 t zu Gesamterfassungsmenge 2014 von 9.964 t) zu verwenden. Dies ergibt einen Aufwand von 122.000 € an Erfassungs- und Transportkosten. Die Aufwandsreduzierung beträgt 106.000 €/a. Dieser Betrag ist beim Materialaufwand hoheitlicher Bereich zu berücksichtigen.

 

Erfolgsplan nach Umstellung der unter Ziffern 1 und 2 vorgeschlagenen Ansätze zur Aufwandminimierung beim BgA:

 

Lfd.Nr.

Bezeichnung

Kommunaler Bereich

BgA (DSD)

Gesamt

1.

Umsatzerlöse

8.189.600 €

730.000 €

8.919.600 €

2.

Sonst. betriebliche Erträge

27.000 €

0 €

27.000 €

 

Summe 1. + 2.

8.216.600 €

730.000 €

8.946.600 €

3.

Materialaufwand

6.574.000 €

533.000 €

7.107.000 €

4.

Personalaufwand/ Löhne/Gehälter

565.500 €

64.500 €

630.000 €

5.

Abschreibungen

463.000 €

69.000 €

532.000 €

6.

Sonst. betriebliche Aufwendungen

470.000 €

110.000 €

580.000 €

 

Summe 3. bis 6.

8.072.500 €

776.500 €

8.849.000 €

 

Zwischensumme

144.100 €

-46.500 €

97.600 €

Betriebsergebnis

7.

Sonst. Zinsen

40.000 €

0 €

40.000 €

8.

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

40.000 €

20.000 €

60.000 €

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

144.100 €

-66.500 €

77.600 €

 

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

144.100 €

-66.500 €

77.600 €

 

Die weiterhin nach Aufwandminimierung verbleibende Unterdeckung im BgA in Höhe von 66.500 € ist insbesondere durch das bürgerfreundliche, jedoch aufwendige System zur Erfassung von PPK (Hol- und Bring-System) begründet. Aus Gründen der Aufwandminimierung sollte von diesem System nicht abgewichen werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss stimmt der Reduzierung des Personalkostenanteils für das Aufsichtspersonal an den Wertstoffhöfen von derzeit 35 % auf 25 % mit Wirkung ab 01.01.2015 zu. Ebenso sind die Aufwendungen für die Mitbenutzung des Systems zur Erfassung und den Transport von PPK durch die dualen Systeme für das Jahr 2015 mit 14,95 % festzusetzen und jährlich fortzuschreiben.