Sachverhalt/Begründung
Gem. Beschluss des
Werkausschusses vom 15.04.2015 wurde die Werkleitung beauftragt, hinsichtlich
einer evtl. Erhöhung der Entgelterstattungen der dualen Systeme für die
Mitbenutzung der Wertstoffhöfe und der PPK-Sammelbehältnisse mit dem
Bayerischen Landkreistag Kontakt aufzunehmen.
Die derzeitigen
Nebenentgelte werden von der clearing-Stelle festgelegt. Die Landkreise sind
dort vom deutschen Landkreistag vertreten. Der Umweltausschuss des Bayerischen
Landkreistages hat derzeit den Auftrag den Vollzug der Verpackungsverordnung im
Wertstoffgesetz zu integrieren. Dabei soll den Kommunen eine tragende Rolle
zukommen, insbesondere mehr Verantwortung. Der Bayerische Landkreistag wird im
laufenden Gesetzgebungsverfahren die Landkreise auffordern sich einzubringen.
In diesem Zusammenhang kann der Landkreis vorbringen, dass unsere Kosten nicht
gedeckt sind.
Im Rahmen der Aufstellung
des Wirtschaftsplans 2015 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) wurden im Erfolgsplan nachfolgend aufgeführte Erlöse
und Aufwendungen in den Bereichen duale Systeme und hoheitliche
Abfallentsorgung in Ansatz gebracht:
Lfd.Nr. |
Bezeichnung |
Kommunaler Bereich |
BgA (DSD) |
Gesamt |
1. |
Umsatzerlöse |
8.189.600 € |
730.000 € |
8.919.600 € |
2. |
Sonst.
betriebliche Erträge |
27.000 € |
0 € |
27.000 € |
|
Summe 1. + 2. |
8.216.600 € |
730.000 € |
8.946.600 € |
3. |
Materialaufwand |
6.468.000 € |
639.000 € |
7.107.000 € |
4. |
Personalaufwand/
Löhne/Gehälter |
542.500 € |
87.500 € |
630.000 € |
5. |
Abschreibungen |
463.000 € |
69.000 € |
532.000 € |
6. |
Sonst.
betriebliche Aufwendungen |
470.000 € |
110.000 € |
580.000 € |
|
Summe 3. bis 6. |
7.943.500 € |
905.500 € |
8.849.000 € |
|
Zwischensumme |
273.100 € |
-175.500 € |
97.600 € |
Betriebsergebnis |
||||
7. |
Sonst.
Zinsen |
40.000 € |
0 € |
40.000 € |
8. |
Zinsen
u. ähnliche Aufwendungen |
40.000 € |
20.000 € |
60.000 € |
|
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
273.100 € |
-195.500 € |
77.600 € |
|
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
273.100 € |
-195.500 € |
77.600 € |
Bei der Ermittlung der
Ansätze für die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe durch die dualen Systeme wurde
für die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) ein mit dem Finanzamt
abgestimmter Verteilungsmaßstab von 35 % BgA und 65 % hoheitlich Bereich
verwendet.
Für die Mitbenutzung der
Sammelbehältnisse zur Erfassung von Papier/Pappe/Kartonagen basiert aufgrund der
vergaberechtlichen Vorschriften der Ansatz für die Erfassungs- und
Transportkosten auf einen Volumenanteil von 27,96 % gemäß INFA-Gutachten aus
2004. Die Ansätze über Erlöse und Aufwendungen aus der Verwertung von PPK
richten sich nach einen maximalen Gewichtsanteil von 1.490 t/a als BgA-Anteil,
welcher zwischen den dualen Systemen und dem mit der Erfassung und Transport
beauftragten Unternehmen für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vereinbart
wird.
Um die im Wirtschaftsplan
ausgewiesene Unterdeckung beim BgA zu minimieren, bestehen folgende
Möglichkeiten:
1. Reduzierung des Personalkostenanteils der
Wertstoffhofmitarbeiter:
Bei der Erfassung von LVP
(Gelbe Säcke, Styropor, Weißblech) besteht zwischen dem AWP und den dualen
Systemen eine Vereinbarung über die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen. Hierfür
erhält der AWP ein Nutzungsentgelt.
Die Kosten, die im
Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Wertstoffhöfe anfallen, werden
nach Stellplatzanteile aufgeteilt. Als Verteilungsmaßstab wurde mit dem Finanzamt 35 % Betrieb
gewerblicher Art und 65 % hoheitlicher Bereich vereinbart.
Nachdem insbesondere die
Annahme von Elektroaltgeräten und Bauschutt künftig einen erhöhten Kontrollaufwand verursachen, ist von den
Wertstoffhofmitarbeitern bei der Annahme von gelben Säcken ein geringerer
Kontrollaufwand durchzuführen. Die Einwürfe von Dosen in die Weißblechcontainer
verursachen weitestgehend keinen Kontrollaufwand. Somit wäre eine Reduzierung
der Verteilungsschlüssel ausschließlich für die Personalkosten des
Wertstoffhofpersonals auf 25 % Betrieb gewerblicher Art und 75 % hoheitlicher
Bereich gerechtfertigt und begründbar. Durch diese Änderung der
Verteilungsschlüssel ergibt sich eine Reduzierung der Personalkosten in Höhe
von ca. 23.000 €/a im Betrieb gewerblicher Art. Dieser Betrag ist bei den
Personalkosten hoheitlicher Bereich zu berücksichtigen.
2. Verwendung eines variablen Masseanteils der mit den dualen
Systemen vereinbarten Jahresmenge bezogen auf die tatsächliche
Jahreserfassungsmenge des Vorjahres anstatt des Volumenanteils gemäß
INFA-Gutachtens aus 2004:
Über die Erfassung und den
Transport von Papier/Pappe/Kartonagen besteht keine vertragliche Verpflichtung
zwischen den Systembetreibern der dualen Systeme und dem AWP des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Aufgrund vergaberechtlicher
Vorschriften wurden die Leistungen über die Erfassung und den Transport von PPK
im Bring- und Holsystems im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens zu 100 %
vergeben.
Das hiermit beauftragte
Unternehmen schließt mit sämtlich derzeit zugelassenen Systembetreibern eine
Vereinbarung über die Mitbenutzung der Papiersammelbehältnisse und einer
Beteiligung an den Erlösen der PPK-Vermarktung, die der Zustimmung des AWP
bedürfen. In den Vereinbarungen wurde eine Jahresmenge von 1.490 t als
Verpackungsanteil dualer Systeme vereinbart.
Bei der Erstellung des
Wirtschaftsplans 2015 erfolgte unter Heranziehung eines Volumenanteils von
27,96 % nach INFA-Gutachten für die Mitbenutzung des Systems zur Erfassung und
Transport von PPK ein Kostenansatz von 228.000 €/a beim Materialaufwand.
Bei Verwendung eines
sogenannten variablen Masseanteils, der sich auf der Grundlage der vereinbarten
anteiligen Jahresmenge dualer Systeme zur Gesamterfassungsmenge des Vorjahres
errechnet, ist für 2015 ein Mitbenutzungsanteil der dualen Systeme von 14,95 %
(Mengenanteil dualer Systeme von 1.490 t zu Gesamterfassungsmenge 2014 von
9.964 t) zu verwenden. Dies ergibt einen Aufwand von 122.000 € an Erfassungs-
und Transportkosten. Die Aufwandsreduzierung beträgt 106.000 €/a. Dieser Betrag
ist beim Materialaufwand hoheitlicher Bereich zu berücksichtigen.
Erfolgsplan nach Umstellung
der unter Ziffern 1 und 2 vorgeschlagenen Ansätze zur Aufwandminimierung beim
BgA:
Lfd.Nr. |
Bezeichnung |
Kommunaler Bereich |
BgA (DSD) |
Gesamt |
1. |
Umsatzerlöse |
8.189.600 € |
730.000 € |
8.919.600 € |
2. |
Sonst.
betriebliche Erträge |
27.000 € |
0 € |
27.000 € |
|
Summe 1. + 2. |
8.216.600 € |
730.000 € |
8.946.600 € |
3. |
Materialaufwand |
6.574.000 € |
533.000 € |
7.107.000 € |
4. |
Personalaufwand/
Löhne/Gehälter |
565.500 € |
64.500 € |
630.000 € |
5. |
Abschreibungen |
463.000 € |
69.000 € |
532.000 € |
6. |
Sonst.
betriebliche Aufwendungen |
470.000 € |
110.000 € |
580.000 € |
|
Summe 3. bis 6. |
8.072.500 € |
776.500 € |
8.849.000 € |
|
Zwischensumme |
144.100 € |
-46.500 € |
97.600 € |
Betriebsergebnis |
||||
7. |
Sonst.
Zinsen |
40.000 € |
0 € |
40.000 € |
8. |
Zinsen
u. ähnliche Aufwendungen |
40.000 € |
20.000 € |
60.000 € |
|
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
144.100 € |
-66.500 € |
77.600 € |
|
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
144.100 € |
-66.500 € |
77.600 € |
Die weiterhin nach
Aufwandminimierung verbleibende Unterdeckung im BgA in Höhe von 66.500 € ist
insbesondere durch das bürgerfreundliche, jedoch aufwendige System zur
Erfassung von PPK (Hol- und Bring-System) begründet. Aus Gründen der
Aufwandminimierung sollte von diesem System nicht abgewichen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss stimmt der
Reduzierung des Personalkostenanteils für das Aufsichtspersonal an den
Wertstoffhöfen von derzeit 35 % auf 25 % mit Wirkung ab 01.01.2015 zu. Ebenso
sind die Aufwendungen für die Mitbenutzung des Systems zur Erfassung und den
Transport von PPK durch die dualen Systeme für das Jahr 2015 mit 14,95 %
festzusetzen und jährlich fortzuschreiben.