Betreff
Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen in Bayern;
Programm des Freistaats Bayern 2015 - 2019 (I)
Vorlage
2015/2244
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Ende April wurden von Staatsminister Joachim Hermann Programme zum nachträglichen Anbau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen für den Zeitraum 2015 bis 2019 mit einem Finanzvolumen über 200 Mio. Euro vorgestellt.

 

Die Kriterien für die Programmaufnahme beruhen u.a. auf einer Bedarfsanalyse für Lückenschlüsse und notwendige Netzergänzungen, sowie der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung und besonderen örtlichen Gegebenheiten.

 

Für Radwege, die in dem Radwegeprogramm enthalten sind, werden auch die Grunderwerbskosten vom Freistaat Bayern finanziert.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter anderem vom Grunderwerb und der Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes abhängig.

 

Wie bisher können Gemeinden ihnen besonders wichtige Radwege in eigener Zuständigkeit bauen, auch wenn diese nicht im staatlichen Radwegeprogramm enthalten sind. Dabei werden die Gemeinden weiterhin mit dem Förderprogrammen aus dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 13c und Art. 13f FAG) unterstützt.

 

Bei den Radwegeprogrammen für den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen wurde der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit insgesamt 8 Maßnahmen mit geschätzten Baukosten von knapp 10 Mio. berücksichtigt.

 

 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.