Betreff
Kreisstraße PAF 21, Autobahnbrücke der A 9 bei Ottersried;
Neuberechnung der anteiligen Kosten wegen Aufweitungsmöglichkeit (B)
Vorlage
2015/2239
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Autobahndirektion Südbayern beabsichtigt die Brücken im Zuge der A9 zwischen Ingolstadt und dem Autobahndreieck Holledau zu erneuern. In diesem Abschnitt liegt das Bauwerk BW 46 „Brücke A9 über K PAF 21 Ottersried - Gambach“. In der Sitzung am 22.04.2015 hat der Bau- und Vergabeausschuss einer Verbreiterung der lichten Weite auf 12,80 m und einer Erhöhung auf 4,50 m des Bauwerks zugestimmt. Die standardmäßige Neubauplanung der Autobahndirektion sieht eine lichte Weite von 10,60 m (Bestand 7,00 m) und eine Höhe von 4,20 m (wie Bestand) vor. Zwischen Schutzplanke und der Widerlagerwand verbleiben beiderseits 80 cm als Notgehweg.

 

Der Anteil des Landkreises für die o.a. zusätzlichen Änderungen des BW 46 wurde von der Autobahndirektion Südbayern mit ca. 240.000 € geschätzten Kosten angegeben, abzüglich einer staatlichen Förderung verbliebe somit eine Nettobelastung für den Landkreis in Höhe von 150.000 €.

 

Mit Schreiben der ABD Südbayern vom 12.05.2015 wurde dem Kreiseigenen Tiefbau mitgeteilt, dass bei der Berechnung des Kostenanteils für den Landkreis ein Fehler unterlaufen ist.

 

Die geschätzten anteiligen Kosten des Landkreises Pfaffenhofen a. d .Ilm betragen nach einer neuen Berechnung nunmehr 470.000 €, wobei die Kosten für eine Erhöhung der lichten Höhe auf 4,50 m noch nicht enthalten sind. Des Weiteren müssten noch die kreuzungsbedingten Kosten für den Straßenumbau und die anteiligen Planungskosten zwischen dem Landkreis und dem Bund aufgeteilt werden. Diese Kosten betrage nach grober Schätzung rund 160.000 €, sodass sich ein Gesamtkostenanteil für den Landkreis in Höhe von ca. 630.000 € ergibt.

 

Bei einem angenommenen Fördersatz in Höhe von 40 % könnte mit einem Zuschuss von rd. 220.000 € gerechnet werden. Der Eigenanteil des Landkreises für die Änderungswünsche an der Autobahnbrücke BW 46 würde sich dann auf rd. 410.000 € belaufen.

 

Vom Kreiseigenen Tiefbau wird aufgrund der Neuberechnung durch die Autobahndirektion nunmehr vorgeschlagen, einer Aufweitung auf 12,80 m und einer Erhöhung der lichten Höhe auf 4,50 m mit für den Landkreis anteilig neu geschätzten Kosten von ca. 630.000 € nicht zuzustimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Beschluss vom 22.04.2015 wird aufgehoben.

2. Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt einer Aufweitung auf 12,80 m und einer Erhöhung der lichten Höhe auf 4,50 m des Brückenbauwerkes BW 46 “Brücke A 9 über K PAF 21 Ottersried – Gambach“ mit geschätzten anteiligen Kosten in Höhe von ca. 630.000 € nicht zu.

3. Die Brückenbaumaßnahme soll in der von der Autobahndirektion vorgeschlagenen Standardausführung abgewickelt werden.