Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2014 haben sich im Bereich des Verwaltungs-
und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil
dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist
gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
43.507,73 |
1.038.651,37 |
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Vermögenshaushalt |
58.735,26 |
490.365,29 |
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insgesamt |
102.242,99 |
1.529.016,66 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei einer Haushaltsstelle im
Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2014 bei drei Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 durch den Kreistag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 1.529.016,66 € nachträglich die
Genehmigung.