Betreff
Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018
Vorlage
2015/2193
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Werkausschusses vom 07.11.2012 wurden unter Zugrundelegung eines 3- jährigen Kalkulationszeitraumes (01.01.2013 -31.12.2015) die Abfallentsorgungsgebühren neu kalkuliert. Danach sind die Gebühren neu zu kalkulieren.

 

Die Gebührenkalkulation erfolgt, nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2014, durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband. Die Ergebnisse werden in der Novembersitzung vorgestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.