Regulierung des Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne (B)
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 30.07.2014
wurde die Beschlussfassung über die Ablöse zur Kompensation eines
Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne zunächst zurückgestellt:
Damit durch die Annahme der angebotenen Ablösesumme der ARGE
Rohrbach kein Nachteil für die weiteren Jahre entsteht, wird die Sachlage noch
einmal geprüft und erneut dem Bau- und Vergabeausschuss zur Entscheidung
vorgelegt.
Wie berichtet waren kurz nach Fertigstellung
der Eisenbahnüberführung im Jahr 2004, Undichtigkeiten in der Grundwasserwanne
festgestellt worden. Da die Mängelbeseitungen mit punktuellen Sanierungen nicht
zum Erfolg führten, entschloss man sich im Herbst 2011 zu einer
Generalsanierung der Grundwasserwanne. Bereits nach einigen Wochen wurden wieder
Wasseraustritte, jedoch in wesemtöocj geringerem Ausmaß als vor der Sanierung,
festgestellt.
Nach eingehenden und umfangreichen
Beobachtungen der betroffenen Bereiche und deren Auswirkungen sowie vor dem
Hintergrund, dass bis heute nicht mit absoluter Sicherheit geklärt werden
konnte, woher der Wassertzutritt bzw. die Ursache für die nach wie vor
auftretenden kleinen und begrenzten Feuchtstellen liegt, waren nach Überzeugung
der DB Projektbau, der ARGE Rohrbach und dem Kreiseigenen Tiefbau für eine weitere
Sanierung keine Ansatzpunkte zu erkennen und somit auch keine weitere
Verbesserung der momentanen Situation zu erwarten.
Als Ausgleich für den nicht mehr
herzustellenden Sollzustand der beauftragten Leistung wurde von der ARGE
Rohrbach nach mehreren Gesprächen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70.000 €
angeboten.
In der Bau und Vergabeausschusssitzung vom 30.07.2014 wurde
vom Kreiseigenen Tiefbau vorgeschlagen dieses Angebot anzunehmen. Eine
Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes wurde vom Bau- und
Vergabeausschuss in dieser Sitzung zurückgestellt. Von der Verwaltung sollte
geprüft werden, ob eine Gewährleistungsverlängerung rechtlich möglich wäre.
Mit der ARGE Rohrbach wurden diesbezüglich einige Gespräche
geführt. Die ARGE wäre bereit, die Gewährleistung für einen räumlich begrenzten
Bereich im Tiefpunkt des Trogbauwerkes bis zum 12.12.2017 zu verlängern. Eine
darüber hinausgehende Gewährleistungsverlängerung wäre rein rechtlich nur sehr
schwer, wenn überhaupt durchsetzbar. Insofern wurde die Angelegenheit auch mit
der Abteilungsleitung 2 im Hause, Herrn Dr. Schmid, besprochen und juristisch
bewertet
Ergebnis der Bewertung war, das Büro Plannerer und Partner,
München, mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Beurteilung der
vorhandenen Undichtigkeiten mit Abschätzung des technischen Risikos zu
beauftragen. Herr Dr. Plannerer hat bereits in der Vergangenheit ein Gutachten
für den Landkreis in Bezug auf die Grundwasserthematik an der
Georg-Hipp-Realschule gefertigt.
In dem vorliegendem Gutachten wird davon ausgegangen, dass
durch die lokal begrenzten Wasseraustritte Folgeschäden auftreten können, die
mit einem erhöhten Instandhaltungsaufwand zu beheben sind, so dass die geplante
Lebensdauer erreicht werden kann. Weder das tatsächliche Erfordernis noch das
Ausmaß von nötigen Instandsetzungsmaßnahmen während der technischen Lebensdauer
sind laut dem Gutachten konkret vorhersehbar.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die geplante
Lebensdauer des Bauwerkes mit geschätzten möglicherweise zusätzlich anfallenden
Instandhaltungskosten in Höhe von netto 45.000 € sicher gestellt werden kann.
Die Wasseraustritte wirken sich nicht auf die Standsicherheit des Bauwerkes
aus.
Vom Kreiseigenen Tiefbau wird daher
vorgeschlagen, dem Angebot der ARGE Rohrbach mit
einer Ablösesumme in Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr
herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung einer
Gewährleistungsverlängerung den Vorzug zu geben.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss
beschließt, das Angebot der ARGE Rohrbach mit einer Ablösesumme als Ausgleich
für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung
in Höhe von 70.000 € anzunehmen.