Betreff
Kreisstraße PAF 21 Eisenbahnüberführung in Rohrbach;
Regulierung des Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne (B)
Vorlage
2014/2130
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 30.07.2014 wurde die Beschlussfassung über die Ablöse zur Kompensation eines Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne zunächst zurückgestellt:

Damit durch die Annahme der angebotenen Ablösesumme der ARGE Rohrbach kein Nachteil für die weiteren Jahre entsteht, wird die Sachlage noch einmal geprüft und erneut dem Bau- und Vergabeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Wie berichtet waren kurz nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung im Jahr 2004, Undichtigkeiten in der Grundwasserwanne festgestellt worden. Da die Mängelbeseitungen mit punktuellen Sanierungen nicht zum Erfolg führten, entschloss man sich im Herbst 2011 zu einer Generalsanierung der Grundwasserwanne. Bereits nach einigen Wochen wurden wieder Wasseraustritte, jedoch in wesemtöocj geringerem Ausmaß als vor der Sanierung, festgestellt.

 

Nach eingehenden und umfangreichen Beobachtungen der betroffenen Bereiche und deren Auswirkungen sowie vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht mit absoluter Sicherheit geklärt werden konnte, woher der Wassertzutritt bzw. die Ursache für die nach wie vor auftretenden kleinen und begrenzten Feuchtstellen liegt, waren nach Überzeugung der DB Projektbau, der ARGE Rohrbach und dem Kreiseigenen Tiefbau für eine weitere Sanierung keine Ansatzpunkte zu erkennen und somit auch keine weitere Verbesserung der momentanen Situation zu erwarten.

 

Als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand der beauftragten Leistung wurde von der ARGE Rohrbach nach mehreren Gesprächen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70.000 € angeboten.

 

In der Bau und Vergabeausschusssitzung vom 30.07.2014 wurde vom Kreiseigenen Tiefbau vorgeschlagen dieses Angebot anzunehmen. Eine Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes wurde vom Bau- und Vergabeausschuss in dieser Sitzung zurückgestellt. Von der Verwaltung sollte geprüft werden, ob eine Gewährleistungsverlängerung rechtlich möglich wäre.

Mit der ARGE Rohrbach wurden diesbezüglich einige Gespräche geführt. Die ARGE wäre bereit, die Gewährleistung für einen räumlich begrenzten Bereich im Tiefpunkt des Trogbauwerkes bis zum 12.12.2017 zu verlängern. Eine darüber hinausgehende Gewährleistungsverlängerung wäre rein rechtlich nur sehr schwer, wenn überhaupt durchsetzbar. Insofern wurde die Angelegenheit auch mit der Abteilungsleitung 2 im Hause, Herrn Dr. Schmid, besprochen und juristisch bewertet

Ergebnis der Bewertung war, das Büro Plannerer und Partner, München, mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Beurteilung der vorhandenen Undichtigkeiten mit Abschätzung des technischen Risikos zu beauftragen. Herr Dr. Plannerer hat bereits in der Vergangenheit ein Gutachten für den Landkreis in Bezug auf die Grundwasserthematik an der Georg-Hipp-Realschule gefertigt.

 

In dem vorliegendem Gutachten wird davon ausgegangen, dass durch die lokal begrenzten Wasseraustritte Folgeschäden auftreten können, die mit einem erhöhten Instandhaltungsaufwand zu beheben sind, so dass die geplante Lebensdauer erreicht werden kann. Weder das tatsächliche Erfordernis noch das Ausmaß von nötigen Instandsetzungsmaßnahmen während der technischen Lebensdauer sind laut dem Gutachten konkret vorhersehbar.

 

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die geplante Lebensdauer des Bauwerkes mit geschätzten möglicherweise zusätzlich anfallenden Instandhaltungskosten in Höhe von netto 45.000 € sicher gestellt werden kann. Die Wasseraustritte wirken sich nicht auf die Standsicherheit des Bauwerkes aus.

 

Vom Kreiseigenen Tiefbau wird daher vorgeschlagen, dem Angebot der ARGE Rohrbach mit einer Ablösesumme in Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung einer Gewährleistungsverlängerung den Vorzug zu geben.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, das Angebot der ARGE Rohrbach mit einer Ablösesumme als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung in Höhe von 70.000 € anzunehmen.