Betreff
Entschädigung gemeinnütziger Arbeit durch Asylbewerber (B)
Vorlage
2014/2126
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Asylbewerber werden im Landkreis im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, im allgemeinen Sprachgebrauch auch bekannt als „Gemeinnützige Arbeit“ oder „1 €uro-Job“, in gemeindlichen Bauhöfen, in Kindergärten, Pflegeheimen, Wohlfahrtsverbänden usw. eingesetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 20 Wochenstunden nicht überschreiten, das Asylbewerberleistungsgesetz sieht hierfür eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € je Stunde vor (Kostenträger: Freistaat Bayern).

Von den Einsatzstellen wird von guten  Erfahrungen und zufriedenstellenden Arbeitsleistungen berichtet, der Stundenumfang heuer dürfte ca. 14.000 Stunden erreichen mit einem erstattungsfähigen Aufwand von ca. 15.000 €.

Im Rahmen der anstehenden Belegung der Max-Immelmann-Kaserne in Oberstimm ist nun die Frage aufgetaucht, ob sich der Landkreis der Aufwandsentschädigung von Ingolstadt mit 1,50 € anschließt, die Stadt Ingolstadt legt pro Stunde 0,45 € als freiwillige Leistung drauf.

Um Ungleichbehandlungen im Landkreis zu den übrigen Asylbewerbern in den Unterkünften der 13 anderen Gemeinden zu vermeiden, soll es beim bisherigen (gesetzlichen) Entschädigungssatz von 1,05 € bleiben. Bei einer Erhöhung auf 1,50 € würde der Mehraufwand für den Landkreis ca.6.000 bis 7.000 € jährlich betragen und dieser wird nicht vom Freistaat Bayern erstattet.

Zu beachten ist auch, dass Langzeitarbeitslose beim Jobcenter für gemeinnützige Arbeit lediglich mit einem Stundensatz von 1,00 € entschädigt werden. In den letzten Jahren waren im Rahmen von Hartz-IV-Leistungen dabei immer ca. 80 bis 140 Personen im Einsatz. Durch eine Erhöhung der Sätze für Asylbewerber würde die derzeit bereits bestehende Besserstellung der Asylbewerber gegenüber den Langzeitarbeitslosen verstärkt werden. Bei dezentraler Unterkunft erhält ein Asylbewerber die gleichen finanziellen Hilfen wie ein Hartz-IV-Empfänger (Regelsatz: rd. 330 € Bargeld).

 

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen einheitlich weiterhin die gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung von 1,05 €.