Betreff
Anpassung der Betriebskostenanteile für das kelten römer museum manching sowie Änderung der Zweckverbandssatzung (B)
Vorlage
2014/2111
Aktenzeichen
321-6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Fertigstellung des kelten römer museums manching im Jahr 2006 wurde in § 14 der entsprechenden Zweckverbandssatzung die Deckung des Finanzbedarfs festgelegt. Bezüglich der laufenden Betriebskosten bestimmt § 14 Abs. 4, dass der Landkreis Pfaffenhofen, der Bezirk Oberbayern und der Markt Manching diese zu je einem Drittel tragen. Soweit der Anteil je Mitglied und Jahr den Betrag von 103.000 € übersteigt, werden die übersteigenden Kosten vom Markt Manching übernommen. Diese Regelung hat inzwischen dazu geführt, dass die beiden Zweckverbandsmitglieder Landkreis Pfaffenhofen und Bezirk Oberbayern jeweils ihre zugesicherten Anteile in Höhe von je 103.000 € erbracht haben, jedoch der Markt Manching bereits ab dem Haushaltsjahr 2010 die zusätzlichen Betriebskosten zu tragen hatte:

 

Ergebnis 2010                        107.483,40 €

Ergebnis 2011                        104.216,60 €

Ergebnis 2012                        133.519,94 €

Ergebnis 2013                        218.797,08 €

Ergebnis 2014                 ca.  277.000,00 €

 

Bekanntlich wurde von Herrn Bürgermeister Nerb bereits in der Vergangenheit mehrmals auf das Ungleichgewicht der Betriebskostenanteile der verschiedenen Zweckverbandsmitglieder hingewiesen und auf eine Anpassung des Verteilungsschlüssels verwiesen. Am 31.07.2014 fand beim Bezirk Oberbayern ein Abstimmungsgespräch über eine mögliche Vorgehensweise zur Anpassung der Betriebskostenanteile für das kelten römer museum manching statt. Von den Zweckverbandsmitgliedern nahmen Herr Bezirkstagspräsident Mederer, Herr Landrat Martin Wolf, Herr 1. Bürgermeister Herbert Nerb sowie Dr. Georg Schweiger als Vorsitzender des keltisch-römischen Freundeskreises an der Besprechung teil. Ziel war es, die laufenden Betriebskosten auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren und hierbei sowohl den Stellenplan auf maximal neun Planstellen zu begrenzen sowie den Turnus der Sonderausstellungen bzw. Sonderveranstaltungen festzulegen. Diese sollen künftig nurmehr alle 2-3 Jahre durchgeführt werden.

 

Als Ergebnis konnte herausgearbeitet werden, dass der Bezirk Oberbayern und der Landkreis Pfaffenhofen nach Möglichkeit ihre Betriebskostenanteile ab 2015 von derzeit 103.000 € auf jeweils 125.000 € anpassen sowie der Markt Manching seinen Anteil auf 230.000 € erhöht. Darüber hinaus soll sichergestellt sein, dass die genannten Kostenanteile, insbesondere der des Marktes Manching, jedes Jahr dem Haushalt des Zweckverbandes zugeführt wird, um mögliche Rücklagen für entsprechende Sonderausstellungen bzw. notwendige Investitionen zu schaffen. Darüber hinausgehende Betriebskosten werden wie bisher vom Markt Manching getragen.

 

In der Sitzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching am 28.10.2014 wurde von den Zweckverbandsmitgliedern ein entsprechender Beschluss, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Bezirks, des Landkreises sowie des Marktes Manching gefasst.

 

Insofern wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Betriebskostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen für den Zweckverband kelten römer museum manching ab dem Haushaltsjahr 2015 von 103.000 € auf 125.000 € anzupassen. Dazu ist es erforderlich, der als Anlage beigefügten 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching die Zustimmung zu erteilen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

1.    Der vom Landkreis Pfaffenhofen zu leistende Betriebskostenanteil für das kelten römer museum manching wird ab dem Haushaltsjahr 2015 von 103.000 € auf 125.000 € erhöht.

 

2.    Der als Anlage beigefügten 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching wird die Zustimmung erteilt.