Betreff
Zwischenbericht zum 30.09.2014:
Zahlen, Daten, Fakten aus den Bereichen Grundsicherung Alter, Grundsicherung Arbeit und Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage
2014/2100
Aktenzeichen
4011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt für ca. 43 Fälle mit Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit, Pflegekinder und Bestattungskosten werden geschätzt 291.000,00 Euro erreichen. Ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 4%.

 

Die Gesamtaufwendungen des Landkreises betragen für Sozialhilfe geschätzt 495.000,00 Euro. Die Aufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt sind leicht rückläufig, die Aufwendungen für Pflegegeld gleichbleibend, ebenfalls für Bestattungskosten. Die Aufwendungen für die Krankenhilfe betragen 92.000,00 Euro, ein starker Rückgang gegenüber dem Vorjahr, dies ist auf Umbuchungen auf den Bezirk Oberbayern zurückzuführen, außerdem wurden im Haushaltsjahr 2013 fünf Quartale abgerechnet, im laufenden Jahr aber nur vier Quartale.

 

Die Ausgaben für die Grundsicherung Alter werden geschätzt 1.813.000,00 Euro erreichen, eine Steigerung um 167.000,00 Euro oder rund 10%, eine ähnliche Entwicklung wie in den vergangenen Jahren. Ab dem Jahre 2014 erstattet der Bund die gesamten Kosten der Grundsicherung Alter an die Kommunen, eine Entlastung von rund 600.000,00 Euro gegenüber dem Vorjahr.

 

Bei der Grundsicherung Arbeit ist durch ein Mehr an Fallzahlen, gestiegenen Mieten und dem Rückgang der Erstattungen durch den Bund ein Nettoergebnis von 2.234.000,00 Euro zu erwarten, ein Mehraufwand von 208.000,00 Euro oder 10% in diesem Bereich.

 

In der Gesamtschau ergibt sich für den Landkreis Pfaffenhofen ein geschätzter Aufwand von 2.691,00 Euro für das Haushaltsjahr 2014, ein Rückgang um rund 2.729.000,00 Euro.

 

Die Hauptursache für diesen Rückgang sind die Einsparungen bei der Grundsicherung Alter durch eine vollständige Übernahme der Altersarmut ab dem Jahre 2014 durch den Bund, eine langjährige Forderung der Kommunen gegenüber dem Bund wurde hier umgesetzt. Bei der Sozialhilfe wird der Landkreis rund 160.000,00 Euro einsparen, während bei der Grundsicherung Arbeit Mehraufwendungen in Höhe von rund 250.000,00 Euro zu verzeichnen sind.

 

Die Aufwendungen für die Asylbewerber mit Kostenträger Freistaat Bayern haben sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, ein Personenkreis von rund 400 einschließlich von 100 Fehlbelegern ist hier zu betreuen. Der Landkreis muss zwar laufend mit den anfallenden Kosten in Vorlage treten, es erfolgt jedoch grundsätzlich eine volle Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern mit monatlichen Vorschüssen und vierteljährlicher Abrechnung. Nicht erstattet werden aber beispielsweise die Personalkosten für die Asylsozialberatung, die Sprachkurse des Landkreises und der sonstigen Kosten wie Personalkosten durch den Einsatz des eigenen Bauhofes sowie von Kautionen für die dezentralen Asylunterkünfte.

 

Die nicht erstattungsfähigen Kosten des Landkreises für Asylbewerber sind nochmals aufgeführt und werden im Jahre 2014 rund 129.000,00 Euro betragen. Eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr.

 

Seit 01.07.2014 wurde die Asylsozialberatung dem Caritaszentrum Pfaffenhofen übertragen. Seit diesem Zeitpunkt sind 2 Sozialpädagogen zur Beratung im Einsatz. Nur durch die Übertragung der Asylsozialberatung auf die Caritas können die staatlichen Zuschüsse erreicht werden, trotzdem bleibt der Landkreis Pfaffenhofen mit 50% der anfallenden Kosten als freiwillige Leistung sitzen. Hier wird zu Recht die Forderung durch die Landkreise erhoben, dass auch die Kommunen antragsberechtigt für die Zuschüsse des Staates bei der Asylsozialbetreuung sind.

 

Die Sprachkurse des Landkreises für Asylbewerber über die eigene Volkshochschule werden nach wie vor gut angenommen, hier sollen einfache Sprachkenntnisse zur Verständigung im Alltag in einer Kursdauer von drei Monaten vermittelt werden. Auch etwaige Kautionskosten für dezentrale Asylunterkünfte oder auch für einzelne Hausratgegenstände werden vom Staat nicht übernommen, gerne werden hier Trinkgläser und Schöpfkellen genannt. Auch eine Forderung der Kommunen an den Freistaat Bayern ist, dass notwendige Hausratgegenstände generell durch den Staat den Kommunen voll ersetzt werden.

 

Dezentrale Wohnungen für Asylbewerber sind auf den gesamten Landkreis verteilt, derzeit werden 43 Wohnungen durch das Sozialamt verwaltet mit rund 395 Asylbewerbern, diese Zahl ändert sich täglich, entweder durch Zuzug, Wegzug oder Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Derzeit sind noch fünf Gemeinden ohne Asylunterkünfte.

 

Rund 150 ehrenamtliche Bürger bemühen sich neben den professionellen Kräften von der Caritas um die Betreuung der Asylsuchenden. Ohne diese ehrenamtlichen Kräfte wäre die Betreuung nicht zu leisten. Deswegen wurde vom Landkreis auch eine Netzwerkstelle zur Betreuung ehrenamtlicher Asylbewerber eingerichtet. Die bestehenden Helfer sollen damit besser vernetzt werden durch regelmäßige Treffen und Erfahrungsaustausch und neue Kräfte werden geworben. Aktuell werden insbesondere für Oberstimm ehrenamtliche Helfer gesucht.

 

Die Prognose zum Ende des Jahres durch die Regierung von Oberbayern beträgt 540 Asylbewerber für den Landkreis Pfaffenhofen. Oberstimm soll ab November Zug um Zug belegt werden. Auf den Landkreis treffen dort voraussichtlich 180 Asylbewerber mit zwei Gebäuden, fünf weitere Gebäude liegen auf der Gemarkung der Stadt Ingolstadt. Nachdem beide gemeinsame Unterkünfte nebeneinander liegen, ist hier bei der Betreuung der Asylbewerber und der Auszahlung der Hilfen eine enge Abstimmung mit der Stadt Ingolstadt erforderlich.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis.