Betreff
TOP 7: Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Landkreis Pfaffenhofen
Vorlage
2014/2091
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Regierung von Oberbayern und das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration teilten mit, dass aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen im Jahre 2014 von mindestens 3.000 neu angekommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auszugehen sei. Besonders belastete Grenzlandkreise und die Landeshauptstadt München haben trotz erheblicher Bemühungen vor Ort massive Probleme bei der Unterbringung dieser Jugendlichen. Andererseits gibt es Kommunen in Bayern, die nach wie vor keine bzw. kaum Zuständigkeiten für unbegleitete Minderjährige haben. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungsstruktur wurden alle Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern aufgefordert ausreichende Plätze zur Verfügung zu stellen. Als Grundlage für die Zuweisung wird die Quote der Zuweisungen bei den erwachsenen Asylbewerbern zugrunde gelegt. Für den Landkreis Pfaffenhofen ergibt sich somit eine Anzahl von 27 Jugendlichen, die im Jahr 2014 untergebracht werden müssen.

Der Landkreis Pfaffenhofen hat bereits einen groß angelegten Aufruf an die Bürger gestartet mit der Bitte, unbegleitete minderjährige Jugendliche als Pflegekind in der Familie aufzunehmen. Hier konnte bis dato ein Jugendlicher untergebracht werden, drei weitere Familien haben sich zur Verfügung gestellt und sind bereits überprüft. Des Weiteren konnte mit dem Träger „ambuflex“ im Rahmen des betreuten Wohnens Plätze geschaffen werden. Bei dieser Hilfeform bekommt jeder Jugendliche ein Kontingent bis zu zehn Wochenstunden sozialpädagogischer Betreuung und lebt in kleinen Wohneinheiten mit ein bis zwei weiteren Jugendlichen zusammen.

Um die anstehende Anzahl der Jugendlichen unterzubringen, ist das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung aktiv dabei, Räumlichkeiten zu finden, in welchen auch größere Gruppen von Jugendlichen untergebracht werden können. Mit der Berufsschule Pfaffenhofen wurde vereinbart, dass die Jugendlichen, die meist zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, die Berufsschule besuchen. Ob dies an fünf Tagen oder an drei Tagen die Woche geschieht, hängt von den Kapazitäten der Berufsschule ab.

Eine Erweiterung des Jugendhilfeangebots im Landkreis Pfaffenhofen ist aufgrund dieser Situation unumgänglich. Da es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge keinen Sonderstatus in der Jugendhilfe gibt, müssen die Betreuungsangebote mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und durch eine Betriebserlaubnis bewilligt werden. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Flüchtlingszahlen und somit auch die Anzahl der Jugendlichen, die ohne sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland einreisen, zurückgehen wird, erscheint die Errichtung von Jugendhilfeeinrichtungen zur Versorgung dieser Jugendlichen unumgänglich. Der Mehraufwand für die Personalkosten ist im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, des Sozialdienstes im Bereich Sonderdienst Stationäre Hilfen und bei den Vormundschaften angesiedelt. Bei den Vormundschaften geht man bei einer Vollzeitstelle von einer Betreuung von 30 minderjährigen Mündeln aus, beim Sonderdienst Stationäre Hilfen von einer 0,5-Stelle bei 30 zu betreuenden Jugendlichen. Ebenso muss im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die für die Rückforderung der Ausgaben verantwortlich ist, von einer Erhöhung um eine 0,5-Stelle ausgegangen werden. Da die Anzahl 27 sich ausschließlich auf das Jahr 2014 bezieht, ist davon auszugehen, dass 2015 eine ähnliche Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen im Landkreis Pfaffenhofen betreut und versorgt werden muss. Allein die Betreuung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei einem durchschnittlichen Tagessatz von 110,00 € ergibt bei 27 Jugendlichen eine Jahressumme von ca. 1.000.000,00 €.

Die Kosten für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen werden über das Land Bayern refinanziert. Die Personalkosten müssen bis dato vom Landkreis selbst getragen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass im Landkreis Pfaffenhofen notwendige Jugendhilfemaßnahmen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingerichtet werden. Die zu erwartende Erhöhung des Personalaufwands ist der Organisationsuntersuchung Personalbemessung in Bayern (PeB) anzupassen.