Betreff
Naturschutz;
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) (I)
Vorlage
2014/2077
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Seit dem 01.09.2014 ist in Bayern die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt für ganz Bayern einheitlich die Berechnung des naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarfs bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß §14 Bundesnaturschutzgesetz.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm bietet Bauherrn von kleinen Bauvorhaben die Möglichkeit an die Ausgleichsverpflichtung an das Landratsamt zu übertragen. Hierfür wurde das vereinfachte Verfahren gemäß der BayKompV entwickelt. Die Übernahme der Ausgleichsverpflichtung ist mit einer angemessenen Gebühr verbunden, die sich an der Schwere des Eingriffs orientiert.

Wenn das vereinfachte Verfahren nicht angewendet werden kann oder es nicht erwünscht ist, ist die Berechnung des Ausgleichsumfanges gemäß der BayKompV (Regelverfahren) zu erbringen. Die erforderliche Ausgleichsfläche und die Eingrünung sind dann im Freiflächengestaltungsplan darzustellen.

Für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnamen im Wald, für den Straßenbau und für den Hochwasserschutz gelten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV.

Für Bauleitplanungen gilt weiterhin der Leitfaden zur Eingriffsregelung. 

 

Nähere Informationen zum Verfahren nach BayKompV bezüglich Eingriffsbilanzierung und Ausgleichsermittlung erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt:

http://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm

 

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.