Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikallianz GmbH für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 (B)
Vorlage
2014/2045
Aktenzeichen
9111.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz GmbH am 28.07.2014 der Landkreise Pfaffenhofen a.d.Ilm, vertreten durch Herrn Landrat Martin Wolf, dem Landkreis Kelheim, vertreten durch Herrn Landrat Dr. Hubert Faltermeier und dem Landkreis Eichstätt, vertreten durch Herrn Landrat Anton Knapp, wurde als Tagesordnungspunkt 1 dem Aufsichtsrat der Klinikallianz GmbH für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

 

Ferner wurde bereits in einer früheren Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

Anhaltspunkte für haftungsbegründende Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats während Ihrer Tätigkeiten in den Jahren 2012 und 2013 sind nicht ersichtlich. Damit sind die Voraussetzungen für eine Entlastung gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Da es sich bei der Entlastung um kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es einer nachträglichen Genehmigung durch den Kreistag. Bei der Beschlussfassung dürfen wegen persönlicher Beteiligung Kreisräte, die in den Jahren 2012 und 2013 Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates waren, nicht mitwirken. Entsprechendes gilt für den Landrat als Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Dem Landrat wird die nachträgliche Genehmigung erteilt, in der Gesellschafterversammlung am 28.07.2014 dem Aufsichtsrat der Klinikallianz GmbH für das Geschäftsjahr 2013 bzw. für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 die Entlastung auszusprechen.