Betreff
Naturschutz;
Ausweisung von Naturdenkmälern gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz (B)
Vorlage
2014/2026
Aktenzeichen
1735
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Jahrhunderte alte Bäume haben eine besondere Ausstrahlung. Sie bestimmen das Landschafts- und Ortsbild und stehen oft in Verbindung mit Kulturdenkmälern. Der Schutz von großen Bäumen kann nur durch die Ausweisung als Naturdenkmal (ND) langfristig sichergestellt werden. Aber auch diese Bäume sterben. 14 Bäume mussten bisher aus der ND-Liste des Landkreises gestrichen werden und „jüngere“ Bäume sollen an ihre Stelle treten. Mit Zustimmung der Eigentümer sollen sieben Bäume bzw. Baumensembles mit dem Prädikat Naturdenkmal versehen werden.

Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 12.06.2001 sollen sich die Kosten für die Pflege der Naturdenkmäler Landkreis, Kommunen und Privateigentümer teilen. Alte Bäume können schon deshalb nicht als ND ausgewiesen werden, weil sich Eigentümer gegen die Kontroll- und Pflegekosten stellen. Die Gemeinden von einer Mitfinanzierung zu überzeugen ist ebenfalls sehr zeitaufwändig und führt oft nicht zum Erfolg. Deshalb wird empfohlen, die Ausweisung von sieben Naturdenkmälern zu befürworten und die Finanzierung der Begutachtung und Pflege der Bäume durch den Landkreis zu übernehmen. Bisher sind im Haushalt für die Pflege der Naturdenkmäler 7000 Euro festgelegt. Bei Übernahme der Gesamtkosten durch den Landkreis werden 14.000 Euro benötigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss befürwortet die Ausweisung von sieben Naturdenkmälern.

Die Finanzierung der Begutachtung und Pflege übernimmt ab dem Haushaltsjahr der Landkreis. Die Haushaltsmittel von 14.000 Euro sind einzuplanen.