Betreff
Kreiszuschuss an die Gemeinde Gerolsbach für Instandsetzungsarbeiten an der Kath. Filialkirche St. Stephan in Singenbach (B)
Vorlage
2014/2021
Aktenzeichen
324-402
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 25.04.2014 beantragt die Gemeinde Gerolsbach einen Kreiszuschuss für statische Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 150.000 € an der Filialkirche St. Stephan in Singenbach.

 

Die ehemalige Burgkapelle, bestehend aus gotischem Saalbau und Westturm, stammt aus dem 15. Jahrhundert. Im 18. Jahrhundert erfolgte der Anbau des Chores und der Sakristei.

 

Im Jahre 1853 wurde die ehemalige Kapelle von dem seinerzeitigen Hofmarkbesitzer Freiherr von Niedermayr ins Eigentum der Gemeinde Gerolsbach übertragen, sie ist seit jeher dem katholischen Kultus gewidmet, wie eine Reihe historischer Urkunden insbesondere zu den in der Kirche gestifteten Gottesdiensten belegen.

 

Nach Auskunft der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen besteht bei den statischen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten der Kapelle St. Stephan in Singenbach ein denkmalpflegerischer Mehraufwand.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Gemeinde Gerolsbach für die Außenrenovierung Kirche St. Stephan in Singenbach einen Zuschuss nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 2.000 € zu gewähren.

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Gemeinde Gerolsbach wird für die statischen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Kirche St. Stephan in Singenbach mit Gesamtkosten von rd. 150.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.