Ablöse zur Kompensation des Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne (B)
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge des Ausbaus der
Bahnstrecke München - Ingolstadt - Nürnberg wurde von 2003 bis 2004 der
Bahnübergang in Bahn-km 59,953 durch Neubau einer Eisenbahnüberführung in
Bahn-km 60,041 im Zuge der Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Gemeinde Rohrbach
beseitigt.
Nach Fertigstellung der
Eisenbahnüberführung wurden an der Grundwasserwanne Undichtigkeiten und
Wasseraustritte festgestellt. Diese wurden im Rahmen der Gewährleistung von der
ARGE Rohrbach saniert. Da dieser Mangel immer wieder auftrat und eine
punktuelle Sanierung nicht zu einer Beseitigung des Mangels geführt hat, wurde
vom 10.10.2011 bis zum 14.12.2011 die Straße komplett gesperrt und eine
Generalsanierung der Grundwasserwanne von der ARGE durchgeführt.
Bereits wenige Wochen nach
dieser Sanierung wurden wieder Wasseraustritte, jedoch in einem wesentlich
geringeren Ausmaß als vor der Sanierung, festgestellt. Diese Wasseraustritte
sind nur noch periodisch (vermutlich je nach Grundwasserstand) festzustellen.
Nach Überzeugung der DB
Projektbau sind auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse für eine weitere
Sanierung keine Ansatzpunkte zu erkennen und somit auch keine weiteren
Verbesserungen zu erwarten. Des weiteren dürfte auch ein unabhängiger
Sachverständiger auf Grund der vorliegenden Situation der sichtbaren
(geringfügigen) Wasseraustritte keine zielgerichteten Prognosen zur weiteren
Sanierung erstellen können.
Nach eingehenden und
umfangreichen Beobachtungen der betroffenen Bereiche und deren Auswirkungen
sowie vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht geklärt werden konnte, woher
der Wassertzutritt bzw. die Ursache für die nach wie vor auftretenden kleinen
und begrenzten Feuchtstellen liegt, sind nach Überzeugung der DB Projektbau,
der ARGE und dem Kreiseigenen Tiefbau für eine weitere Sanierung keine
Ansatzpunkte zu erkennen. Somit ist auch keine weitere Verbesserung der
momentanen Situation zu erwarten.
Als Ausgleich für den nicht
mehr herzustellenden Sollzustand der beauftragten Leistung wurde von der ARGE
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 € vorgeschlagen. Nachdem dieser
Betrag nicht nachvollziehbar war, wurde eine Berechnung für die Ablösesumme in
Höhe von 53.131,40 € vorgelegt. Diese Aufstellung wurde von der DB Projektbau
geprüft und als nachvollziehbar erachtet, jedoch sollte über die Höhe der Ablösesumme noch verhandelt werden.
Nach mehreren Gesprächen mit der ARGE konnte eine Einigung über einer
Ablösesumme in Höhe von 70.000 € erzielt werden.
Vom Kreiseigenen Tiefbau wird
vorgeschlagen, das Angebot der
ARGE Rohrbach in Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr
herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Vergabeausschuss beschließt, die angebotene Ablösesumme der ARGE Rohrbach in
Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand
an der beauftragten Bauleistung anzunehmen.