Betreff
Kreisstraße PAF 21 Eisenbahnüberführung in Rohrbach;
Ablöse zur Kompensation des Mangelfolgeschadens an der Grundwasserwanne (B)
Vorlage
2014/2019
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke München - Ingolstadt - Nürnberg wurde von 2003 bis 2004 der Bahnübergang in Bahn-km 59,953 durch Neubau einer Eisenbahnüberführung in Bahn-km 60,041 im Zuge der Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Gemeinde Rohrbach beseitigt.

 

Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung wurden an der Grundwasserwanne Undichtigkeiten und Wasseraustritte festgestellt. Diese wurden im Rahmen der Gewährleistung von der ARGE Rohrbach saniert. Da dieser Mangel immer wieder auftrat und eine punktuelle Sanierung nicht zu einer Beseitigung des Mangels geführt hat, wurde vom 10.10.2011 bis zum 14.12.2011 die Straße komplett gesperrt und eine Generalsanierung der Grundwasserwanne von der ARGE durchgeführt.

Bereits wenige Wochen nach dieser Sanierung wurden wieder Wasseraustritte, jedoch in einem wesentlich geringeren Ausmaß als vor der Sanierung, festgestellt. Diese Wasseraustritte sind nur noch periodisch (vermutlich je nach Grundwasserstand) festzustellen.

 

Nach Überzeugung der DB Projektbau sind auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse für eine weitere Sanierung keine Ansatzpunkte zu erkennen und somit auch keine weiteren Verbesserungen zu erwarten. Des weiteren dürfte auch ein unabhängiger Sachverständiger auf Grund der vorliegenden Situation der sichtbaren (geringfügigen) Wasseraustritte keine zielgerichteten Prognosen zur weiteren Sanierung erstellen können.

 

Nach eingehenden und umfangreichen Beobachtungen der betroffenen Bereiche und deren Auswirkungen sowie vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht geklärt werden konnte, woher der Wassertzutritt bzw. die Ursache für die nach wie vor auftretenden kleinen und begrenzten Feuchtstellen liegt, sind nach Überzeugung der DB Projektbau, der ARGE und dem Kreiseigenen Tiefbau für eine weitere Sanierung keine Ansatzpunkte zu erkennen. Somit ist auch keine weitere Verbesserung der momentanen Situation zu erwarten.

 

Als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand der beauftragten Leistung wurde von der ARGE eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 € vorgeschlagen. Nachdem dieser Betrag nicht nachvollziehbar war, wurde eine Berechnung für die Ablösesumme in Höhe von 53.131,40 € vorgelegt. Diese Aufstellung wurde von der DB Projektbau geprüft und als nachvollziehbar erachtet, jedoch sollte über die Höhe der Ablösesumme noch verhandelt werden. Nach mehreren Gesprächen mit der ARGE konnte eine Einigung über einer Ablösesumme in Höhe von 70.000 € erzielt werden.

 

Vom Kreiseigenen Tiefbau wird vorgeschlagen, das Angebot der ARGE Rohrbach in Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung anzunehmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die angebotene Ablösesumme der ARGE Rohrbach in Höhe von 70.000 € als Ausgleich für den nicht mehr herzustellenden Sollzustand an der beauftragten Bauleistung anzunehmen.