Betreff
Beteiligung des Landkreises am Leader-Programm (B)
Vorlage
2014/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

LEADER – (französich: Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, deutsch Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region.

Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER). Konkretisiert wird dieser Politikansatz durch die Förderprogramme in den Mitgliedsländern im Einklang mit den EU-Förderbestimmungen.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit  Bekanntmachung vom 02.06.2014 das neue LEADER-Programm 2014-2020 ausgeschrieben.

 

In der vergangenen LEADER-Periode gab es in Bayern 58 LEADER-Regionen. Für die neue Förderperiode rechnet das Staatsministerium mit rd. 65 Anträgen. Voraussetzung für die Bewerbung ist zum einen die Bildung einer sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG), in der sich regionale Akteure aus dem kommunalen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, sowie weitere Akteure aus der Region in einer Organisation mit eigener Rechtsform (in der Regel als eingetragener Verein) zusammenschließen. Um in den Genuss der LEADER-Förderung zu kommen, muss die LAG zwingend bis 28.11.2014 (letzter Arbeitstag im November 2014) beim zuständigen LAG-Manager (für den Landkreis Pfaffenhofen Frau Irmgard Neu-Schmid vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt) eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) einreichen.

 

Das LES muss entsprechend dem Leitfaden des Staatsministeriums sog. Mindest- und Qualitätskriterien erfüllen. Die LES beinhaltet Folgendes:

-       Festlegung des LAG-Gebietes

-       Beschreibung der LAG (Rechtsform, Zusammensetzung, Struktur; Aufgaben; Arbeitsweise und LAG-Management)

-       Ausgangslage und SWOT-Analyse

-       Ziele der Entwicklungsstrategie und ihre Rangfolge, insbes. Entwicklungsziele, deren Beitrag zu Umweltschutz, Klimawandel, Bewältigung des demographischer Wandels, und eine Beschreibung der Bürgerbeteiligung.

-       LAG-Projektauswahlverfahren

-       Steuerung und Kontrolle

 

Die Entscheidungsfindung für die LEADER-Bewerbung des Landkreises Pfaffenhofen startete nach internen Gesprächen mit der LEADER-Managerin im Herbst 2013. LEADER war Thema der Bürgermeisterdienstbesprechungen am 07.11.2013, 05.12.2014 und 20.01.2014. Am 09.04.2014 fand ein Bürgermeisterworkshop statt. Hier wurden auch erstmals mögliche Handlungsfelder diskutiert, aus denen sich Entwicklungsziele ableiten lassen. Projekte, die später einmal über dieses Programm gefördert werden könnten, sind vielfältig. Mögliche Handlungsfelder im Leader-Programm sind beispielsweise die Mobilität (Radwegnetz, e-Mobilität, kleinräumiges Mobilitätskonzept), Naherholung und Tourismus (Innenmarketing, Profilierung, Kulturelle Angebote), Natur- und Landschaftsmanagement (Kiesweiher, Ausgleichsflächenmanagement, Konversionsfläche Bahn), soziale Veränderungen (Stärkungen Ehrenamt im Alter, Jugendbetreuung, Angebot für Senioren, Generationsforen, soziale Wohnformen) oder auch die Interkommunale Kooperation und Kommunikation.

 

Die LES für den Landkreis Pfaffenhofen wird in den nächsten Monaten gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern erstellt wird. Mit der Auftaktveranstaltung am 09.07.2014 startet auch formal die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie für das angestrebte LAG-Gebiet Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Weitere Beteiligungsveranstaltungen und –maßnahmen sind geplant. Informationen zu LEADER in Bayern, zu den Veranstaltungen und deren Ergebnissen im Landkreis Pfaffenhofen gibt es unter www.leader-landkreis-pfaffenhofen.de. Interessierten können dort auch Ideen und Anregungen anbringen und einen sich für einen „Newsletter“ anmelden.

 

Um die Gründung einer LAG für den Landkreis Pfaffenhofen vorzubereiten, haben fast alle Kommunen Beschlüsse zum Beitritt einer noch zu gründenden LAG gefasst. Derzeit gibt es positive Beschlüsse in 16 Landkreiskommunen. Der Markt Hohenwart wird für die nächste Förderperiode erneut der LAG Altbayerisches Donaumoos angehören. Der Gemeinderat in  Rohrbach hat einen ablehnenden Beschluss gefasst. Die Beschlussfassung der Stadt Pfaffenhofen steht noch aus.

 

Neben dem grundsätzlichen Beschluss zum Beitritt haben sich die Kommunen mit folgendem Vorschlag zur Finanzierungsbeitrag der Kommunen und des Landkreises einverstanden erklärt: Die Kommunen im Landkreis bringen pro Einwohner jeweils pro Jahr 0,50 Euro in das Budget der LAG ein. Der Landkreis leistet pro Jahr und Einwohner ebenfalls 0,50 Euro. Zum Budget tragen auch weitere Akteure bei, die Mitglied in der LAG werden möchten. Die jeweiligen Beiträge sind in einer Beitragsordnung zu regeln. Mit dem vollen Beitrag ist erst 2015 zu rechnen. Die LAG regelt in der Beitragsordnung in welcher Höhe für das Jahr 2014 Beiträge zu leisten sind.

 

Die zu gründende LAG regelt ihre Organisation in einer entsprechenden Satzung und erlässt eine Beitrags- und Geschäftsordnung.

 

Aus dem Budget der LAG werden folgende Ausgaben geleistet: LAG-Management (LAG-Manager, Geschäftsbetrieb), Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen u.s.w. Das LAG-Management sichert vor allem die Umsetzung der LES durch Betreuung der Gremien, Beratung der Akteure, Abwicklung des Förderverfahrens.

 

Bei der Durchführung des notwendigen Beteiligungsmaßnahmen und die Erstellung der LES hat das Landratsamt das Planungsbüro Lilienbecker beauftragt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fasst auf Empfehlung des Kreisausschusses folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Pfaffenofen tritt einer zu gründenden Lokalen Leader Aktionsgruppe (LAG) im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bei.
  2. Zur Finanzierung der Aufgaben einer LAG leistet der Landkreis Pfaffenhofen einen jährlichen Beitrag von bis zu 0,50 Euro je Einwohner im LAG-Gebiet. Näheres ist in einer geeigneten Rechtsgrundlage zu regeln.