Sachverhalt/Begründung
Das Sondervermögen der Ilmtalklinik GmbH hat zum Bilanzstichtag der Jahre 2012 und 2013 wie folgt abgeschlossen:
2012 Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.577 €
2013 Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.578 €
Die Verluste ergeben sich aus den Abschreibungen für Gebäude- und Sachanlagen in Höhe von jeweils rund 903.000 €. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des entsprechenden Sachanlagevermögens schlagen in den beiden Jahren mit jeweils 794.128 € zu Buche. Aus der Saldierung dieser Beträge ergeben sich die vorgenannten Jahresergebnisse.
Für das Jahr 2012 wird aus der Kapitalrücklage für Wohnbauten ein Betrag in Höhe von 63.807 € in Höhe der Abschreibungen entnommen. Der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 752.299 € verbleibende Bilanzgewinn von 706.529 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ebenso wird im Jahr 2013 aus der Kapitalrücklage für Wohnbauten ein Betrag in Höhe von 63.808 € in Höhe der Abschreibungen entnommen und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 706.529 € der verbleibende Bilanzgewinn von 660.759 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume werden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die jeweiligen Prüfungsberichte datieren vom 19.04.2013 der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie vom 30.04.2014 der C.P.A. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH. Die Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltenen Angelegenheit, die nicht auf den Krankenhausausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der Entlastung sind somit Aufgaben der Kreisorgane.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
a) Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2012 werden genehmigt.
b) Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2013 werden genehmigt.