Betreff
Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen (KUS);
Feststellung der Eröffnungsbilanz (B)
Vorlage
2014/1997
Aktenzeichen
9111.7
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Kreistag hat am 14.10.2013 die Unternehmenssatzung des KUS, die am 19.11.2013 bekanntgemacht wurde, beschlossen. Das KUS entstand gemäß Unternehmenssatzung am Folgetag. Falls wie hier, die Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt des Entstehens des Kommunalunternehmens nicht vorliegt, ist nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) über diese gesondert zu beschließen. Dieser gesonderte Beschluss ist nun zu fassen.

 

Nach § 7 Abs. 4 KUV geht das Vermögen des bisherigen Regiebetriebes „Wirtschaftsentwicklung“ mit dem Beschluss des Kreistages über die Feststellung der Eröffnungsbilanz über. Da jedoch wie geplant kein Landkreisvermögen auf das Kommunalunternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergehen soll und übergehen muss, weist die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite lediglich die am 20.11.2013 bestehende Forderung des KUS gegenüber dem Landkreis auf Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro aus.

 

Das Stammkapital wurde durch den Landkreis überwiesen und am 11.12.2013 auf dem Bankkonto des KUS gutgeschrieben.

 

Das KUS hat planmäßig seinen Betrieb aufgenommen und seine Geschäftsstelle in der Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen bezogen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Die Eröffnungsbilanz des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm (KUS) wird gemäß § 7 Abs. 2 KUV festgestellt.