Betreff
TOP 5: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien
Vorlage
2014/1991
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und ohne Begleitung durch die Eltern nach Deutschland einreisen. Sie kommen zum Teil über den Flughafen München oder über die „Grüne Grenze“ und werden irgendwann von der Polizei aufgegriffen. Sie werden registriert und je nach Alter in entsprechende Aufnahme- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen gebracht. Die 16 und 17 Jahre alten Flüchtlinge wurden bisher als erstes in die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht. Jüngere Kinder und Jugendliche wurden sofort in Jugendhilfeeinrichtungen vermittelt. Ab Januar 2014 soll dies auch für 16- und 17-jährige Jugendliche gelten. Dazu hätte es in Bayern bis Ende März 2014 vier zentrale Clearing-Einrichtungen der Jugendhilfe geben sollen.  Der Aufbau dieser Clearing-Stellen verzögert sich, da die Träger kaum Personal finden und sich die Umsetzung als schwieriger gestaltet. Nach einer Clearing-Phase von etwa zwei bis drei Monaten sollen die jugendlichen Flüchtlinge in geeignete Jugendhilfemaßnahmen vermittelt und in Pflegefamilien untergebracht werden. Im Landkreis Pfaffenhofen ist geplant, Pflegefamilien zu finden, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrer Familie aufnehmen. Der Vorteil ist, dass sich individueller um die jungen Menschen gekümmert werden kann und sie sich durch Familienanschluss leichter zurechtfinden. Familien, die sich im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung melden, werden vom Pflegekinderdienst auf ihre grundsätzliche Eignung für diese Aufgabe überprüft und vorbereitet. Ist eine Zusammenarbeit auf allen Seiten denkbar, kann die Vermittlung eines unbegleiteten Jugendlichen erfolgen. Die Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld, das den Unterhalt des Jugendlichen und ein Betrag für die Kosten der Erziehung umfasst. Die rechtliche Vertretung der Jugendlichen wird von einem Vormund wahrgenommen. Wichtig ist, dass die Pflegeeltern Freude am Zusammenleben und Umgang mit Jugendlichen und eine unvoreingenommene Offenheit anderer Kulturen gegenüber haben.

 

In der Presse wurde ein Aufruf zur Findung von geeigneten Pflegefamilien gemacht. Von den anfangs sechs interessierten Familien konnte mittlerweile eine Familie als geeignet überprüft werden. An die Clearing-Stelle in München wurde weitergegeben, dass diese zur Vermittlung bereit steht. Zwei weitere Familien befinden sich noch in der Überprüfung.