Betreff
TOP 6: Veränderung der Belegungsplätze in der sozialpädagogischen Tagesstätte in Pfaffenhofen
Vorlage
2014/1987
Aktenzeichen
4210.0/10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Landkreis Pfaffenhofen sind derzeit drei sozialpädagogische Tagesstätten installiert. Zwei Tagesstätten sind unter der Trägerschaft des „Heilpädagogisches Zentrum gGmbH Pfaffenhofen a. d. Ilm“ und eine Tagesstätte wird vom Träger St. Josef Schrobenhausen betrieben. In den Tagesstätten des „Heilpädagogisches Zentrum gGmbH Pfaffenhofen a. d. Ilm“ werden in jeder Gruppe zwölf Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahre betreut. Die Schüler besuchen alle Schulformen im Landkreis. Ihre Auffälligkeiten sind im sozialen-emotionalen Bereich oder liegen in der Überforderung der Eltern bei der Erziehung. Die Kinder werden nach der Schule in die Tagesstätte gebracht oder, wenn möglich, gehen sie zu Fuß von der Schule zur Einrichtung. Die Kinder sind bis 17.00 Uhr in der Einrichtung und werden dann wieder von einem Fahrdienst nach Hause gebracht oder gehen zu Fuß. Das Angebot ist als familienergänzendes Jugendhilfeangebot zu verstehen. Die Kinder werden zum einen befähigt, ihre schulischen Anforderungen selbständig zu erledigen, zum anderen werden sie in ihrem Sozialverhalten gefördert. Neben der direkten Arbeit am Kind finden Elterngespräche und Lehrerkontakte statt. Die Hilfe ist in der Regel auf zwei Jahre befristet, da das klare Ziel besteht, die Eltern und das Kind/den Jugendlichen zu befähigen, diese Aufgabe wieder im Familienverband wahrzunehmen. Es zeichnet sich derzeit ab, dass die zwölf vorhandenen Plätze je Gruppe nicht ausgeschöpft werden können. Im Durchschnitt sind ca. 22 Schüler/innen in den beiden sozialpädagogischen Tagesstättengruppen untergebracht, sodass der Träger aufgrund der Kalkulation und Auslegung der genehmigten Platzzahlen ein Defizit erwirtschaftet. In Rücksprache mit dem Geschäftsführer und aufgrund der zum Teil vorhandenen Problematik der Kinder wurde die Möglichkeit besprochen eine Gruppe auf die Gruppenzahl zehn zu reduzieren. Es wird eine Abänderung der Betriebserlaubnis über die Regierung von Oberbayern beantragt und nach Erhalt der Betriebserlaubnis über die Entgeltkommission ein neuer Tagessatz bestimmt werden. Der derzeitige Tagessatz beträgt bei der Gruppe der Sechs- bis Elfjährigen 67,23 € und bei der Altersgruppe von zehn bis vierzehn 60,22 €. Da aufgrund der fortlaufenden Defizite zu befürchten ist, dass der Träger das Angebot nicht halten kann, wird von Seiten der Verwaltung des Sachgebietes Familie, Jugend, Bildung die Reduzierung der Plätze in einer Gruppe auf zehn befürwortet. Bei der Änderung der Betriebserlaubnis soll mit aufgenommen werden, dass die Beförderung durch das „Heilpädagogisches Zentrum gemeinnützige GmbH Pfaffenhofen a. d. Ilm“ organisiert und durchgeführt werden soll. Hierbei können Synergieeffekte durch die Schülerbeförderung erzielt werden. Derzeit werden die Beförderungsmöglichkeiten im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung organisiert. Dies stellt einen erheblichen Personal- und Sachaufwand dar, da zum Teil immer wieder Einzelbeförderungen aufgrund der Wohnorte der Kinder notwendig sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für die Reduzierung der Plätze in einer sozialpädagogischen Tagesstättengruppe von zwölf auf zehn Plätze aus. Die Beförderung wird vom „Heilpädagogisches Zentrum gGmbH Pfaffenhofen a. d. Ilm“ organisiert und über die Entgeltkommission im Tagessatz genehmigt.