Betreff
Vereidigung der neu gewählten Kreisräte
Vorlage
2014/1878
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Gem. Art. 24 Abs. 4 der LkrO sind alle Kreisräte nach ihrer Berufung zu vereidigen. Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Kreisrat, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er anstelle der Worte „ich schwöre“, die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der Landrat ab. Die Eidesleistung entfällt für Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden. Die Leistung der Eidesformel wird zur Niederschrift genommen.

 

Sofern mit dieser Vorgehensweise Einverständnis besteht und keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich die neugewählten Kreisräte

 

Martin Braun, Manching

Barbara Breher, Pfaffenhofen

Sabine Brunnhuber, Vohburg

Erich Deml, Geisenfeld

Siegfried Ebner, Pfaffenhofen

Michael Franken, Reichertshofen

Albert Gürtner, Pfaffenhofen

Georg Guld, Wolnzach

Werner Hammerschmid, Wolnzach

Markus Käser, Pfaffenhofen

Marianne Kummerer-Beck, Pfaffenhofen

Martin Lachermeier, Geisenfeld

Hartmut Lederer, Vohburg

Wolfgang Moll, Pfaffenhofen

Oliver Rechenauer, Vohburg

Thomas Röder, Pfaffenhofen

Josef Schäch, Wolnzach

Kerstin Schnapp, Pfaffenhofen

Hans Schranner, Geisenfeld

Martin Seitz, Gerolsbach

Florian Simbeck, Reichertshausen (entschuldigt!)

Stefan Skoruppa, Jetzendorf

Erna Stanglmayr, Wolnzach

Karl Straub, Wolnzach

Ludwig Wayand, Baar-Ebenhausen

Paul Weber, Geisenfeld

und Hans Wolf, Rohrbach

 

sich zur Vereidigung von den Plätzen zu erheben und mir folgende Eidesformel nachzusprechen:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

 

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.