Betreff
TOP 3: Jahresplanung 2014 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2014/1872
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im SGB VIII ist die gesetzliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geregelt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Somit entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Jugendhilfeausschuss hat mit Sitzung vom 09.07.2001 das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet. Suchtprävention ist ein Schwerpunkt im Bereich des präventiven Kinder- und Jugendschutzes. Im Bereich Suchtprävention wurden verschiedene Projekte wie das Fantasieprojekt an fünf Schulen im Landkreis mit ca. 500 Schülern, ein erlebnisorientiertes Projekt mit 120 Schülern und Lehrern des Gymnasiums Wolnzach, sowie das Rauschbrillen-Projekt in 21 Klassen mit ca. 600 Schülern im Landkreis durchgeführt. Ebenso wurde mit dem Suchtarbeitskreis des Gymnasiums Pfaffenhofen ein Klausurwochenende organisiert und durchgeführt. Medienpädagogische Projekte wurden in 17 Klassen mit ca. 500 Schülern mit dem Thema „Gefahren im Internet“ absolviert. Acht Jugendliche „Scouts“ wurden für das Internet-Projekt „Juuuport“ geschult. Über die Elternakademie und den Elterntalk sollen Eltern miteinander über ihre Probleme in der Erziehung ins Gespräch kommen. Die dafür ausgebildeten Moderatorinnen haben 2013 966 Eltern in 198 Talks erreicht.

 

In der gemeindlichen Jugendarbeit soll der Schwerpunkt auf Vernetzung, Beratung der hauptamtlichen Jugendtreffmitarbeiter, Beratung und Vernetzung der Jugendbeauftragten in den Gemeinden, Ausbildung von ehrenamtlichen in den Jugendtreffs und Einführung und Verbesserung der Bartizipationsansätze, z. B. Jugendparlament, gesetzt werden.

In den letzten Jahren hat es sich bewährt, diesen Ansatz als Budget zur Verfügung zu stellen und abzuwickeln.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Jahresplanung für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2014 und schlägt dem Kreisausschuss und dem Kreistag vor, Mittel i. H. v. 50.000 € (Nettoausgaben) im Haushalt des Landkreises als Budget vorzusehen.