Betreff
Umbau des Knotenpunktes Staatsstraße 2084/Kreisstraße PAF 7 in der Ortsdurchfahrt Gerolsbach in einen Kreisverkehr, Beteiligung der Gemeinde Gerolsbach an den Baukosten (B)
Vorlage
2014/1860
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beschlossen, die Kreuzung St 2084 und PAF 7 in der Ortsdurchfahrt Gerolsbach im Zuge der Erneuerung der Staatsstraße mit einem Kreisverkehr auszubauen.

Der Umbau der Kreuzung soll mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“ in Höhe von ca. 80 % der Gesamtbaukosten (incl. Grunderwerbs- und Planungskosten sowie Brückenneubau) gefördert werden.

Nach erster grober Kostenannahme betragen die Gesamtkosten der Maßnahme rd.       1 Mio. €. Dem Landkreis werden für den fiktiven Ausbau der Staatsstraße ohne Kreisverkehr ca. 100.000 € erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung kann erst nach Beendigung der Maßnahme ermittelt werden.

Da der Umbau der Gehwege eine Folgemaßnahme des Straßenbaus ist, sind die Umbaukosten der Gehwege vom Baulastträger der Straße zu tragen. Die Gemeinde kann lediglich mit einer „freiwilligen Leistung Dritter“, die nicht zuwendungsschädlich ist, an den Ausbaukosten des Kreisverkehrs beteiligt werden.

Die geschätzten Kosten für den Bau der Gehwege dieser Maßnahme betragen rd. 100.000 €, die in den Gesamtbaukosten enthalten sind. Bei einer Förderung in Höhe von 80% verbleiben dafür Eigenmittel in Höhe von rd. 20.000 €.

Die Gemeinde ist mit diesem Betrag, der erst nach Abrechnung der Maßnahme genau zu ermitteln ist, als „freiwillige Leistung Dritter“ an den Gesamtbaukosten zu beteiligen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Gemeinde Gerolsbach an den Baukosten für die Gehwege in Höhe der Eigenmittel des Landkreises, nach aktueller Schätzung rd. 20.000 €, bei Errichtung des Kreisverkehrs zu beteiligen.