Betreff
Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2013/1788
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.10.2013 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2012 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 85.363.290,54 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.