Betreff
Zuschuss an den BRK Kreisverband Pfaffenhofen für den Neubau von Katastrophenschutzstellplätzen in Pfaffenhofen
Vorlage
2013/1784
Aktenzeichen
092-4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 27.06.2013 hat das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Pfaffenhofen – einen Zuschussantrag zum Bau von Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes gestellt. Der Kreisverband Pfaffenhofen plant, aus dem alten Gebäude der Kreisgeschäftsstelle in der Rot-Kreuz-Straße in Pfaffenhofen auszuziehen und einen Neubau mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 2,0 Mio. € zu realisieren.

 

Diese Baumaßnahme umfasst auch vier Stellplätze für Fahrzeuge, die vom Bund bzw. Freistaat Bayern dem Roten Kreuz überlassen wurden und im Katastrophenfall eingesetzt werden können. Das im Landratsamt Pfaffenhofen zuständige Sachgebiet 62 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – hat die sachliche und fachliche Notwendigkeit von vier Unterstellplätzen für den Katastrophenschutz bestätigt.

 

Aus den Gesamtbaukosten wurden die Anteile, die dem Katastrophenschutz zugerechnet werden können, vom zuständigen Architekten herausgefiltert und ein Betrag in Höhe von rund 368.000 € ermittelt. Nach diversen Verhandlungsgesprächen hat die Kreisgeschäftsstelle mit Schreiben vom 26.11.2013 nochmals die Dringlichkeit der Verteilung von im Katastrophenfall notwendigen Einsatzfahrzeugen für den Landkreis in den Bereich Nord (Geisenfeld) und Süd (Pfaffenhofen) erläutert. Dabei wurde auch erklärt, dass für ein Einsatzleitfahrzeug des BRK vom Landkreis mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.10.2011 eine Förderung in Höhe von rund einem Drittel des gewährten Staatszuschusses genehmigt wurde. Dieser Maßstab soll auch für diese Maßnahme Anwendung finden.

 

Somit wäre der Kostenanteil für die Katastrophenschutzhallen mit entsprechenden Lagerräumen in Höhe von 368.000 € zu einem Drittel vom Landkreis Pfaffenhofen zu bezuschussen (rund 125.000 €).

 

Aus Sicht der Kreisfinanzverwaltung wird vorgeschlagen, auf Grund der rein freiwilligen Leistung die tatsächlich angefallenen Kosten zu einem Drittel zu fördern und als Höchstzuschuss 125.000 € vorzusehen. Die Auszahlung erfolgt in den Haushaltsjahren 2014 mit 50.000 € und 2015 mit maximal 75.000 €.

 

Beschlussvorschlag:

Das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Pfaffenhofen – erhält für die Schaffung von neuen Unterbringungsmöglichkeiten für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes im Rahmen des Neubaus der Geschäftsstelle einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der angefallenen Kosten. Als Höchstzuschuss werden 125.000 € vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt in den Haushaltsjahren 2014 mit 50.000 € und 2015 mit maximal 75.000 €.