Betreff
Bericht Ausgabenentwicklung im Bereich Grundsicherung Alter, Sozialhilfe und Grundsicherung Arbeit (Unterkunftskosten)
Vorlage
2013/1775
Aktenzeichen
4011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Bruttoausgaben für Grundsicherung Alter und Erwerbsunfähigkeit haben sich um 10% gegenüber dem Vorjahr auf geschätzte 1,634 Mio. Euro erhöht, eine voraussichtliche Ausgabensteigerung um 147.000,00 Euro. In den letzten Jahren lagen die Kostenerhöhungen immer zwischen 7 und 11% mit Ausnahme des Jahres 2010 mit 3%. Zu betreuen sind ca. 330 Fälle im ganzen Landkreis, wobei die sogenannte Altersarmut mit 2% aller Senioren im Landkreis unterdurchschnittlich ist.

 

Die Nettoausgaben in der Grundsicherung Alter und für Erwerbsunfähigkeit haben sich vor der Erhöhung der Bundeszuschüsse zuletzt bei 1,17 Mio. Euro bewegt, die 1 Mio.-Grenze wurde im Jahre 2008 erreicht. Die Nettobelastung betrug 2012  896.000,00 Euro und wird geschätzt im Jahre 2013 rund 409.000,00 Euro betragen.

 

Umgekehrt haben sich die Bundeszuschüsse laufend erhöht. Im Jahre 2008 betrug der Bundeszuschuss noch 8,2%, 2011 wurden 14% erreicht, 2012  45% und nunmehr im Jahre 2013  75% mit geschätzten Erstattungen in Höhe von 1,070 Mio. Euro. Durch die hohen Bundeszuschüsse ist die Grundsicherung Alter auch vom eigenen Wirkungskreis des Landkreises in die Bundesauftragsverwaltung übergegangen. 2014 werden die Kosten für die Grundsicherung Alter zu 100% übernommen, der Bund hat bisher jedoch von seinem Weisungsrecht nicht Gebrauch gemacht.

 

Auch bei den Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt als örtlicher Träger sind jährliche Kostensteigerungen zu verzeichnen, für das Jahr 2013 geschätzt 269.000,00 Euro, zuletzt lagen die Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2012 um die 200.000,00 Euro. Betreut werden ca. 30 Personen (Pflegekinder, alleinstehende Erwerbsunfähige auf Zeit, Strafgefangene und freiwillige Leistungen für Asyl).

 

Für die Asylbewerber ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Freistaat Bayern Kostenträger. In den Jahren 2011 und früher lagen die jährlichen Ausgaben zwischen 33.000,00 und 121.000,00 Euro, im Jahre 2005 mussten nur rund 10.000,00 Euro aufgewendet werden, ab November 2011 werden nunmehr wieder verstärkt Asylbewerber zugewiesen. Im Jahre 2012 wurden 442.000,00 Euro aufgewendet, die geschätzten Aufwendungen für 2013 dürften um die 932.000,00 Euro betragen.

 

Neben der Sozialhilfe und der Grundsicherung Alter sind die Landkreise und kreisfreien Städte auch für die Kosten der Unterkunft von SGB II-Beziehern, sogenannte Hartz IV-Leistungen, zuständig. Die Aufwendungen dürften geschätzt bei knapp unter 3 Mio. Euro über das laufende Jahr 2013 liegen, die geschätzten Erstattungen des Bundes (33,4%) bei rund 927.000,00 Euro, so dass sich ein Nettoaufwand von 2.026.000,00 Euro als Prognose ergibt. Sowohl bei den Bruttoausgaben wie auch bei der Nettobelastung des Landkreises ergeben sich Ausgabensteigerungen, diese sind hauptsächlich auf die Mieterhöhungen sowie die gestiegenen Energiekosten zurückzuführen, die Zahl der Empfänger von Hartz IV‑Leistungen ist im Großen und Ganzen nämlich gleichgeblieben aufgrund der sehr guten Arbeitsmarktlage im Landkreis Pfaffenhofen mit zuletzt 1,9% Arbeitslosenquote.

 

Die Gesamtschau für den Landkreis beträgt 3,151 Mio. Euro, rund 48.000,00 Euro weniger gegenüber dem Jahre 2012. Die Ausgabenminderungen sind jedoch auf den erhöhten Zuschuss des Bundes bei der Grundsicherung Alter zurückzuführen, da sowohl bei der Sozialhilfe wie auch bei den Unterkunftskosten für Hartz IV-Bezieher Ausgabensteigerung im moderaten Umfang vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialhilfeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.