Sachverhalt/Begründung
Am 22. Juli 2013 hat der Kreistag die Landkreisverwaltung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen für eine Gründung des Kommunalunternehmens zum 01.01.2014 vorzubereiten.
Inzwischen wurde der Entwurf einer Unternehmenssatzung von der Rechtsanwaltskanzlei LKC GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stefan Detig, vorbereitet. Der Entwurf wurde am 2. Oktober 2013 im Kreise der Fraktionssprecher und am 7. Oktober 2013 in der Kreisausschusssitzung diskutiert. Die besprochenen Änderungen werden eingearbeitet und in der Kreistagssitzung vorgestellt.
Organ des Kommunalunternehmens ist neben dem Vorstand der Verwaltungsrat, dessen Mitglieder vor Errichtung zu bestellen sind. Dem im Kreise der Fraktionssprecher und im Kreisausschuss besprochenen Vorschlag folgend, soll der Verwaltungsrat aus 12 Personen und dem Vorsitzenden bestehen. Die Verteilung erfolgt wie bei der Ausschussbesetzung nach Hare-Niemeyer. Dies bedeutet:
Landrat (Vorsitzender) 1
CSU (4,33) 4
FW (2,00) 2
AUL/Bündnis 90/ÖDP (1,66) 2
SPD (1,33) 1
FDP (0,5) 1
Fraktionslos (0,166) 0
Vorsitzender des Wirtschaftsbeirats 1
Vertreter steuerberatender Berufe 1
Summe 13
Die namentliche Benennung der Verwaltungsratsmitglieder soll in einer weiteren Kreisausschuss-/Kreistagssitzung in der ersten Novemberhälfte erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Es wird das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gegründet.
2. Das Stammkapital wird auf EUR 25.000,00 festgelegt. Die Mittel werden außerplanmäßig genehmigt.
3. Die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unternehmenssatzung ortsüblich bekannt zu
machen.
5. Der Verwaltungsrat setzt sich entsprechend der in der Beschlussvorlage genannten Berechnung nach Hare-Niemeyer zusammen.
6. Die konstituierende Verwaltungsratssitzung findet im Anschluss an die
Bekanntmachung statt.
7. Der Kreistag fasst in einer zusätzlichen Novembersitzung - nach Vorberatung im Kreisausschuss - einen Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsrat des KU hinsichtlich der Vorstandsbestellung.