Betreff
Fahrzeugzulassungsrecht, Wiedereinführung von Altkennzeichen im Landkreis Pfaffenhofen
Vorlage
2013/1583
Aktenzeichen
1421
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 21. September 2012 der notwendigen Änderung der Fahrzeugzulassung zur Wiedereinführung von ausgelaufenen Kfz-Kennzeichen (Altkennzeichen) zugestimmt. Die Änderungsverordnung ist am 1. November 2012 in Kraft getreten. Aufgrund der Rechtsänderung auf Bundesebene besteht eine Ermächtigung zu Gunsten der Länder, alle oder einzelne Altkennzeichen als zusätzliche Wunschkennzeichen neben der aktuellen Landkreiskennung wieder zuzulassen.

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Januar 2013 beschlossen, von dieser Ermächtigung grundsätzlich Gebrauch zu machen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können bis zum 30. April 2013 mitteilen, ob und welche Altkennzeichen innerhalb ihres Verwaltungsbezirks wieder ausgegeben werden sollen. Das vom Bayerischen Ministerrat beschlossene Verfahren überlässt es den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, über den Wunsch nach Einführung von Altkennzeichen zu entscheiden und diese gegebenenfalls zu beantragen. Der Landrat des jeweiligen Landkreises kann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob er die Wiedereinführung von Altkennzeichen vorantreibt oder ob er zur Vorbereitung der Entscheidung die Meinung des Kreistages einholt.

 

Die Wiedereinführung von Altkennzeichen erfolgt auf rein freiwilliger Basis ausschließlich auf Initiative des Landkreises.

 

Im Landkreis Pfaffenhofen könnten und müssten nach Einführung dieser Regelung auf Antrag die Kennzeichen IN, SOB und MAI im gesamten Landkreisgebiet ausgegeben werden. Beispielsweise könnten Fahrzeuge in Reichertshausen oder Jetzendorf mit Ingolstädter, Schrobenhausener oder Mainburger Kennzeichen ausgerüstet werden. Rein theoretisch könnten PAF-Kennzeichen dadurch völlig verschwinden.

 

Der Personalaufwand für die verwaltungsrechtliche Umsetzung wird für die Zulassungsbehörde nicht unerheblich. Im Regelbetrieb dürften jedoch Arbeitsaufwand und Personalbedarf unverändert bleiben (nach der Einführung und wenn das Verfahren läuft).

Kosten für die EDV-technische Aufrüstung und evtl. Wartungskosten könnten sich durch die Gebühreneinnahmen ausgleichen, da sämtliche Altkennzeichen als Wunschkennzeichen gebührenpflichtig sind.

 

Eine Einführung dieser Altkennzeichenregelung wird dazu führen, dass eine Zuordnung der Fahrzeughalter zum Landkreis Pfaffenhofen nicht mehr nachvollziehbar ist, wenn Altkennzeichen von den Fahrzeughaltern gewählt werden. Weiter kann durch den Wunsch nach kürzeren ortsfremden Kennzeichen, bspw. bei IN, auch nicht mehr auf die Heimatregion geschlossen werden, da diese Option auch den Bürgern im Süden des Landkreises offen steht. Die Präsenz des Landkreises durch PAF-Kennzeichen auf den Straßen wird durch diese Regelung eindeutig geschwächt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Wiedereinführung von Altkennzeichen im Landkreis Pfaffenhofen abzulehnen.