Betreff
Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II und SGB XII, Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Schuldnerberatung durch das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen vom 21.05.2012
Vorlage
2013/1576
Aktenzeichen
4835
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit Jahren berät das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen im Rahmen der Schuldnerberatung Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Zuletzt mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.03.2007 wurde die Pauschalförderung für die Schuldnerberatung ab dem Jahre 2007 auf 63.000,00 Euro jährlich festgesetzt und ist seitdem unverändert.

 

Nunmehr trägt Herr Saam mit Schreiben vom 21.05.2012 vor, dass die Fallzahlen seit dem Jahre 2007 gestiegen seien, nämlich von 350 Fällen auf 375 Fälle im Jahre 2011, eine Erhöhung um 25 Fälle oder 7%.

 

Des weiteren wird vorgetragen, dass sich die Personalkosten im Jahre 2007 von 73.781,00 Euro auf ca. 104.000,00 Euro im Jahre 2011 erhöht hätten, dies entspricht einer Steigerung um 30%. Begründet wird dies mit einer Ausweitung in der Insolvenzberatung, was allerdings Aufgabe des Staates ist, sowie mit einem erhöhten Personalaufwand ab 2010 mit den sogenannten Pfändungsschutzkonten.

 

In die Zuständigkeit des Landkreises fällt nur die Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II und SGB XII, nicht jedoch die Staatliche Insolvenzberatung. Vergleicht man hier den wöchentlichen Stundenaufwand für die reine Schuldnerberatung mit 31 Stunden im Jahre 2007 und 37,25 Stunden im Jahre 2011 so ergibt sich hierbei eine Steigerung von rund 20%.

 

Die Erhöhung des bisherigen Zuschusses für Schuldnerberatung mit 33% lässt sich anhand der vorgelegten Steigerung der Fallzahlen alleine nicht begründen. Andererseits liegt mit der Einführung der Pfändungsschutzkonten doch ein spürbarer Arbeitsmehraufwand vor. Der Landkreis hat ein besonderes Interesse, dass die Sozialleistungen der SGB II und SGB XII-Kunden ordnungsgemäß zur Auszahlung kommen. Es wird deshalb ein Kompromiss bzw. ein Mittelweg vorgeschlagen, in dem die Erhöhung des Zuschusses mit 20% erfolgt, dies ergibt einen jährlichen Zuschuss zur Schuldnerberatung von aufgerundet 76.000,00 Euro. Dieser sollte ab dem Jahre 2012 wiederum für drei Jahre bis einschließlich 2014 gewährt werden.

Eine haushaltswirksame Erhöhung ist erst ab dem Haushaltsjahr 2013 möglich, die Caritas hat eine entsprechende Zwischenmitteilung erhalten.

Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt jeweils nach Vorlage des Jahresberichts für das zurückliegende Jahr.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen erhält für die Schuldnerberatung des Kundenkreises SGB II und XII einen jährlichen Pauschalzuschuss von 76000 € ab dem Jahre 2012 festgeschrieben auf 3 Jahre.