Sachverhalt/Begründung
Seit Jahren berät
das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen im Rahmen der Schuldnerberatung Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Zuletzt mit Beschluss des
Kreisausschusses vom 19.03.2007 wurde die Pauschalförderung für die Schuldnerberatung
ab dem Jahre 2007 auf 63.000,00 Euro jährlich festgesetzt und ist seitdem
unverändert.
Nunmehr trägt Herr
Saam mit Schreiben vom 21.05.2012 vor, dass die Fallzahlen seit dem Jahre 2007
gestiegen seien, nämlich von 350 Fällen auf 375 Fälle im Jahre 2011, eine
Erhöhung um 25 Fälle oder 7%.
Des weiteren wird
vorgetragen, dass sich die Personalkosten im Jahre 2007 von 73.781,00 Euro auf
ca. 104.000,00 Euro im Jahre 2011 erhöht hätten, dies entspricht einer
Steigerung um 30%. Begründet wird dies mit einer Ausweitung in der
Insolvenzberatung, was allerdings Aufgabe des Staates ist, sowie mit einem
erhöhten Personalaufwand ab 2010 mit den sogenannten Pfändungsschutzkonten.
In die Zuständigkeit
des Landkreises fällt nur die Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II und SGB
XII, nicht jedoch die Staatliche Insolvenzberatung. Vergleicht man hier den
wöchentlichen Stundenaufwand für die reine Schuldnerberatung mit 31 Stunden im
Jahre 2007 und 37,25 Stunden im Jahre 2011 so ergibt sich hierbei eine Steigerung
von rund 20%.
Die Erhöhung des
bisherigen Zuschusses für Schuldnerberatung mit 33% lässt sich anhand der vorgelegten
Steigerung der Fallzahlen alleine nicht begründen. Andererseits liegt mit der
Einführung der Pfändungsschutzkonten doch ein spürbarer Arbeitsmehraufwand vor.
Der Landkreis hat ein besonderes Interesse, dass die Sozialleistungen der SGB
II und SGB XII-Kunden ordnungsgemäß zur Auszahlung kommen. Es wird deshalb ein
Kompromiss bzw. ein Mittelweg vorgeschlagen, in dem die Erhöhung des Zuschusses
mit 20% erfolgt, dies ergibt einen jährlichen Zuschuss zur Schuldnerberatung
von aufgerundet 76.000,00 Euro. Dieser sollte ab dem Jahre 2012 wiederum für
drei Jahre bis einschließlich 2014 gewährt werden.
Eine
haushaltswirksame Erhöhung ist erst ab dem Haushaltsjahr 2013 möglich, die
Caritas hat eine entsprechende Zwischenmitteilung erhalten.
Die Auszahlung des
Vorschusses erfolgt jeweils nach Vorlage des Jahresberichts für das zurückliegende
Jahr.
Beschlussvorschlag:
Das Caritas-Zentrum
Pfaffenhofen erhält für die Schuldnerberatung des Kundenkreises SGB II und XII
einen jährlichen Pauschalzuschuss von 76000 € ab dem Jahre 2012 festgeschrieben
auf 3 Jahre.