Betreff
TOP 6: Erweiterung der Jugendsozialarbeit an der Förderschule Pfaffenhofen für die Grundschulstufe
Vorlage
2013/1558
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Mit Jugendhilfebeschluss vom 21.04.2008 wurde das Förderzentrum Pfaffenhofen, damals noch mit Außenstelle Geisenfeld, auf die Prioritätenliste gesetzt. Ab Oktober 2008 wurde eine Vollzeitstelle zur Jugendsozialarbeit an beiden Förderzentren eingerichtet.

Die Schulleitung des Förderzentrums Pfaffenhofen reicht nun einen Antrag auf Erweiterung auf die Grundschulstufe ein. Das Förderzentrum Pfaffenhofen besteht aus 18 Klassen und beschult 230 Schülerinnen und Schüler. Die Sonderschulrektorin Frau Lotter gibt an, dass sich die Schülerschaft häufig aus Kindern von sozialbedürftigen Familien und aus Kindern, die aufgrund von körperlichen und psychischen Erkrankungen eine sonderpädagogische Lernumgebung benötigen, zusammensetzt. Insbesondere im Alltag manifestiert sich dies in konfliktträchtigen Kommunikationsstrukturen, wie Ausgrenzung und Beschimpfung bis hin zu Mobbing und auch körperliche Auseinandersetzungen. Zwar können nach den neuen Richtlinien der Jugendsozialarbeit an Schulen, Einzelfälle im Bereich der Grundschule übernommen werden, jedoch sei eine 0,5 Stelle für das gesamte Förderzentrum Pfaffenhofen nicht ausreichend. Von Seiten der Verwaltung kann ergänzt werden, dass die Auffälligkeiten auch im Bereich des Förderzentrums bei Kindern und Jugendlichen vermehrt zu beobachten sind und immer mehr Kinder mit massiven Verhaltensauffälligkeiten dort beschult werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Antrag des Förderzentrums Pfaffenhofen unterstützt und befürwortet wird, so dass die 0,5 Stelle im Förderzentrum Pfaffenofen auf eine 1,0 Stelle erweitert wird.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss schlägt vor, dass die Jugendsozialarbeit am Förderzentrum Pfaffenhofen auf die Grundschulstufe erweitert wird. Die Erweiterung sollte eine 0,5 Stelle enthalten. Die Ausgaben müssen für 2013 in den Haushalt aufgenommen werden. Der Maßnahmebeginn sollte 2013 sein. Die Maßnahme ist generell nicht befristet. Sollte die Maßnahme nicht in die staatliche Förderung aufgenommen werden, ist eine erneute Entscheidung über den Jugendhilfeausschuss zu veranlassen.