Betreff
Kreiszuschuss an die Kath. Stadtpfarrkirchenstiftung "St. Johanes Baptist" für die Renovierung der Stadtpfarrkirche in Pfaffenhofen
Vorlage
2012/1449
Aktenzeichen
324-402
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 04.09.2012 beantragt die Kath. Stadtpfarrkirchenstiftung „St. Johannes Baptist“ für die Renovierung der Stadtpfarrkirche in Pfaffenhofen mit Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von 572.000 € die Gewährung eines Kreiszuschusses.

 

Die aus dem Jahr 1393 stammende Stadtpfarrkirche liegt zentral am oberen Hauptplatz der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Nachdem die Dachstuhlsanierung im Bauabschnitt eins abgeschlossen werden konnte, steht nun die Festigung des Chorraum – Fundamentes an, bevor dann in einem nächsten Schritt die Innen- und Außenrenovierung angegangen werden kann. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass für die Kirche keine statische Sicherheit mehr besteht und sich der Altarraum in den letzten Jahrzehnten immer mehr abgesenkt hat. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit sollen daher mit Hilfe von Bohrungen und dem Einpressen flüssigen Betons Betonpfeiler entstehen, die das neue Fundament bilden, sodass ein weiteres Absinken des Altarraums verhindert wird.

 

Nach Auskunft der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen besteht bei der Renovierung der Stadtpfarrkirche „St. Johannes Baptist“ ein denkmalpflegerischer Mehraufwand. Die Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt dienen hierbei als Vorarbeiten zur dann anstehenden Innen- und Außenrenovierung. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen im Rahmen der Denkmalpflege wird vorgeschlagen, der Kath. Stadtpfarrkirchenstiftung für die Renovierung der Stadtpfarrkirche Pfaffenhofen einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € (Höchstzuschuss) für den geplanten zweiten Bauabschnitt zu gewähren.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Johannes Baptist“ wird für die Renovierung der Stadtpfarrkirche in Pfaffenhofen mit Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von 572.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € (Höchstzuschuss) gewährt.