Betreff
Anpassung des Benutzungsentgeltes für die Nutzung der kreiseigenen Sporthallen durch örtliche Sportvereine
Vorlage
2012/1448
Aktenzeichen
522-5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Turnhallen an den weiterführenden Schulen in Pfaffenhofen und Manching stehen außerhalb des Schulbetriebes den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung. Um die hierfür anfallenden Kosten abzudecken, beteiligen sich die Stadt Pfaffenhofen und der Markt Manching an den Betriebskosten in angemessener Höhe. Mit der Stadt Geisenfeld wurde eine eigene Vereinbarung getroffen. Die Überlassung der Freisportflächen für die Realschüler wird demnach mit der Überlassung der Sporthalle für die Vereine aufgerechnet. Ebenso verhält es sich für den Markt Wolnzach für Schüler des Hallertau-Gymnasiums.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 21.06.1993 wurde mit Wirkung zum 01.01.1994 letztmalig das Benutzungsentgelt angepasst. Im Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 07.02.2012 ist der Verwaltung nahe gelegt worden, eine Anpassung des Entgelts vorzunehmen. Eine aktuelle Auswertung der Betriebskosten der letzten Jahre ergibt, dass eine moderate Anpassung von bisher 5.368 € auf 6.400 € (19%) pro Einfachhallenteil den gestiegenen Kosten Rechnung tragen würde.

 

Für die Stadt Pfaffenhofen errechnet sich folgender Betrag:

 

                                                                                              Neu                 bisher

Dreifachturnhalle Schyren – Gymnasium                            19.200 €          16.104 €

Zweifachturnhalle Realschule

(4/5 aus 12.800 € wg. VHS Nutzung)                                               10.240 €            8.589 €

 

Für den Markt Manching:

Dreifachturnhalle Realschule am Keltenwall                                   19.200 €          16.104 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungsentgelte für die Sporthallen in Pfaffenhofen und Manching werden mit Wirkung ab 01.01.2013 auf 6.400 € pro Einfachhallenteil festgesetzt. Demnach ergibt sich für die Stadt Pfaffenhofen ein jährliches Benutzungsentgelt in Höhe von 29.440 € (Dreifachsporthalle Schyren-Gymnasium, Zweifachsporthalle Georg-Hipp-Realschule zu 4/5) und für den Markt Manching von 19.200 € (Dreifachsporthalle Realschule am Keltenwall).