Betreff
Antrag des Deutschen Alpenvereins Sektion Pfaffenhofen-Asch auf Sportbetriebsförderung
Vorlage
2012/1442
Aktenzeichen
523-2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen stellt seit vielen Jahren Haushaltsmittel im Rahmen der Sportbetriebsförderung für Vereine, die Mitglied im Bayerischen Landessportverband sind, zur Verfügung. Letztmals wurde mit Kreisausschussbeschluss vom 08.12.2008 die Pauschalsumme von 100.000 € auf 120.000 € jährlich erhöht. Für die Berechnung des Landkreiszuschusses ist es Voraussetzung, dass die Vereine zunächst einen Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes über eine Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern erhalten. Aufgrund dieses Bescheides werden sogenannte Mitgliedereinheiten errechnet, die die Grundlage für die Auszahlung des Kreiszuschusses bilden.

 

Bei der Berechnung der Sportbetriebsförderung hat die Kommunalaufsicht die staatlichen Sportförderrichtlinien bisher so ausgelegt, dass Vereine gefördert werden, die Mitglied im BLSV sind und in der Vereinspauschale alle Vereinsmitglieder berücksichtigt werden. Dieser Praxis hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst widersprochen und das staatliche Landratsamt angewiesen, künftig nur Vereinsmitglieder zu berücksichtigen, die auch Mitglieder im BLSV sind. Dies hatte zur Folge, dass für den Alpenverein Pfaffenhofen-Asch (der nicht mit allen Mitgliedern beim BLSV ist) nur eine staatl. Förderung in Höhe von 183,64 € statt 7.754,16 € ausbezahlt wurde. Dem Alpenverein war es zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr möglich eventuelle Mitglieder beim BLSV nachzumelden.

 


Dies hat für den Alpenverein folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Zuschussgeber

Betrag nach bisheriger Regelung

Neu

Freistaat Bayern

7.754,16 €

183,64 €

Landkreis

4.759,80 €

113,99 €

Stadt Pfaffenhofen

6.978,74 €

Noch nicht bekannt

Summe

19.492,70 €

297,63 €

 

Die Stadt Pfaffenhofen gewährt normalerweise 90 % des staatlichen Zuschusses. Nach Auskunft der Stadtverwaltung wird ein entsprechender Antrag des Alpenvereins ebenfalls beschlussmäßig behandelt und voraussichtlich der bisher übliche Zuschuss gewährt.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2012 hat der Deutsche Alpenverein – Sektion Pfaffenhofen - den Antrag gestellt, den ursprünglichen Förderbetrag auszuzahlen und somit eine Gleichstellung mit den restlichen Sportvereinen herzustellen. Es besteht nach Angaben des Vereinsvorsitzenden die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Für 2013 werden alle Mitglieder beim BLSV nachgemeldet.

 

Für den Landkreis Pfaffenhofen würde dies bedeuten, dem Deutschen Alpenverein Sektion Pfaffenhofen-Asch noch eine Restzahlung in Höhe von 4.645,81 € als Sportbetriebsförderung zu gewähren. Nachdem die Pauschalsumme in Höhe von 120.000 € für das Haushaltsjahr 2012 bereits ausgeschöpft ist, würde dies eine überplanmäßige Ausgabe darstellen.

 

Herr Weich vom Sachgebiet Allgemeine kommunale Angelegenheiten wird zum Sachverhalt Stellung nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Deutschen Alpenverein Sektion Pfaffenhofen-Asch wird im Rahmen der Sportbetriebsförderung im Haushaltsjahr 2012 ein Betrag in Höhe von 4.645,81 € ausbezahlt. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.